
- Am Montag ist der zweiteTodestag von Johannes Paul II.
Johannes Paul II.
Kirche will Wunder bekannt geben
Dabei handelt es sich um eine französische Ordensschwester, die nach Gebeten auf Fürsprache des verstorbenen Papstes von ihrer Parkinson-Erkrankung geheilt wurde. Laut französischen Medienberichten vom Mittwoch (28.03.2007) werde der zuständige Ortsbischof mitteilen, welcher Gemeinschaft die Ordensfrau angehört.
Zweiter Todestag
Am kommenden Montag, dem zweiten Todestag von Johannes Paul II., findet in Rom eine feierliche Zeremonie statt, mit der die erste Etappe des Seligsprechungsverfahrens abgeschlossen wird. Dazu wird auch die geheilte Nonne in Rom erwartet. Offen ist, wann das Verfahren abgeschlossen wird, mit dem die katholische Kirche feststellt, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat.
Bedingung für die Seligsprechung ist aber ein kirchlich anerkanntes Wunder. In einem nächsten Schritt kann eine Heiligsprechung und damit eine Empfehlung der weltweiten Verehrung folgen. Der Leiter des Verfahrens, Slawomir Oder, dämpfte zuletzt aber Hoffnungen auf eine sofortige Heiligsprechung, wie sie bereits von Zehntausenden Pilgern bei der Beisetzung von Johannes Paul II. gefordert worden war.
Internetbericht beschreibt Wunder
Während die Identität der Ordensfrau geheim blieb, tauchte am Mittwoch im Internet ein Bericht über die angebliche Heilung auf. Das Dokument stamme aus den Unterlagen für das derzeitige Seligsprechungsverfahren für Johannes Paul II., hieß es auf Webseiten katholischer Laien in Frankreich.
Darin wird geschildert, wie die Ordensfrau im April 2005 den kurz zuvor verstorbenen Johannes Paul II. um seine Fürsprache für die Heilung gebetet habe. Wenige Wochen später habe sie sich dann plötzlich wieder schmerzfrei bewegen können. Ihr Arzt habe bestätigt, dass alle Symptome der Parkinson-Erkrankung verschwunden seien.
Entscheidung der vatikanischen Heiligsprechungs-Kongregation
Ob die medizinisch unerklärliche Genesung von der Kirche als Wunder anerkannt wird, hängt von einer Entscheidung der vatikanischen Heiligsprechungs-Kongregation im nun beginnenden zweiten Verfahrensteil ab. Das Verfahren für Johannes Paul II. wurde im Juni 2005 mit einer Sondererlaubnis von Benedikt XVI. eröffnet. Nach dem Kirchenrecht ist eigentlich eine Frist von fünf Jahren nach dem Tod vorgesehen.
Text: KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH, 28.03.2007
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