
- Der Haushalt ist in den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt unterteilt.
Laufende Einnahmen und Ausgaben
Bistumshaushalt
Der Haushalt des Bistums Münster ist in den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt unterteilt.
Zum Verwaltungshaushalt gehören die laufenden Einnahmen und Ausgaben. Die wichtigste Einnahmequelle des Haushalts ist die Kirchensteuer der Katholiken, die in der Regel zwischen 80 Prozent und 90 Prozent der Ausgaben des Bistumshaushalts finanziert; hinzu kommen öffentliche Zuschüsse, Verwaltungseinnahmen sowie Kollekten und Spenden.
Personalkosten und Zuschüsse
Zu den Ausgaben des Verwaltungshaushalts zählen die Personalkosten für Seelsorger und Seelsorgerinnen sowie weitere Angestellte, etwa in der Verwaltung. Ein weiterer Ausgabenschwerpunkt sind die Zuweisungen und Zuschüsse, die das Bistum für die Arbeit der Pfarrgemeinden und einer Vielzahl kirchlicher Einrichtungen wie Schulen, Bildungshäuser, Kindergärten und Sozialeinrichtungen bereitstellt.
Zusätzlich werden im Verwaltungshaushalt die üblichen Sach- und Betriebskosten einschließlich der Aufwendungen für die Bauunterhaltung ausgewiesen.
Investitionen und Baumaßnahmen
Der Vermögenshaushalt wird überwiegend durch die so genannte Investitionsrate aus dem Verwaltungshaushalt finanziert. In Zeiten zurückgehender Kirchensteuermittel muss allerdings in vertretbarer Höhe zusätzlich auf die "Allgemeine Rücklage" zurückgegriffen werden. Kreditaufnahmen des Bistums sind im allgemeinen nicht vorgesehen.
Die Ausgaben des Vermögenshaushalts beziehen sich überwiegend auf Investitionszuweisungen und Zuschüsse für die Kirchengemeinden und viele kirchliche Einrichtungen. Daneben sind die Baumaßnahmen zu nennen, die das Bistum selbst durchführt, insbesondere für den Schul- und Bildungsbereich.
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Text: ks | Foto: Michael Bönte
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