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25.05.2012
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Bischof Ackermann: "Das Thema geht uns alle an"

Runder Tisch Kindesmissbrauch legt Abschlussbericht vor

Berlin. Der Runde Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. "Die vergangenen 20 Monate waren eine wirklich erfolgreiche Zeit der Beratung und nun sind wir zu einem einstimmig verabschiedeten Ergebnis gekommen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch (30.11.2011) in Berlin. Sie führte zusammen mit den CDU-Ministerinnen Kristina Schröder (Familie) und Annette Schavan (Forschung) den Vorsitz des Runden Tisches.

Schavan betonte, durch die Arbeit des Gremiums seien "erste Schritte auf dem Weg zu einer Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit" gemacht worden. Gleichzeitig mahnte Ministerin Schröder: "Den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt werden wir Jahr für Jahr immer wieder neu erkämpfen müssen."

Sachleistungen beantragen: 10.000 Euro pro Person

Zudem kündigte Schröder eine neue Präventionskampagne ihres Hauses zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz und dem Kinderschutzbund an, die 2012 anlaufen solle. Das Budget belaufe sich auf vier Millionen Euro für die kommenden drei Jahre. Schröder sagte: "Entscheidend ist, dass Kinder wissen, wann ihre Grenzen verletzt werden und darüber sprechen – und dass Erwachsene für das Thema noch stärker sensibilisiert werden."

Der 57-seitige Abschlussbericht empfiehlt die Einrichtung eines "Hilfesystems" für Opfer von verjährten Missbrauchsfällen. Antragssteller sollen sich demnach an eine zentrale "Clearingstelle" wenden können, um etwa die Übernahme von Therapiekosten zu beantragen. Allerdings ist eine finanzielle Obergrenze von 10.000 Euro pro Person festgesetzt. Die Betroffenen erhalten kein Bargeld, sondern Sachleistungen. Schmerzensgeldzahlungen sollen allein den Institutionen obliegen, wie der Runde Tisch erklärte.

Zuschüsse an Umsetzung der Leitlinien binden

Weiter schreibt das Dokument Leitlinien zur Prävention und Intervention fest. Künftig sollen demnach nur noch solche Institutionen öffentliche Zuschüsse erhalten, die die verabredeten Leitlinien einführen und umsetzen. Überdies dokumentiert der Bericht nochmals seine Empfehlungen, die bereits in die laufende Gesetzgebung eingeflossen sind – in das Kinderschutzgesetz, das am Freitag (25.11.2011) allerdings im Bundesrat wegen finanzieller Bedenken gestoppt wurde, und in den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. So soll es künftig keine Mehrfachvernehmungen mehr geben; die zivilrechtlichen Verjährungsfristen sollen von drei auf 30 Jahre ausgeweitet werden.

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, zog eine positive Bilanz. Durch den Runden Tisch sei klar geworden, dass das Thema "uns alle angeht, die ganze Gesellschaft, viele Institutionen, darunter natürlich auch die katholische Kirche – aber auch die Familien". Bei Fragen wie den Schmerzensgeldzahlungen hätte sich die Kirche eine "zügigere Meinungsbildung" gewünscht, so Ackermann. Deshalb habe sie schon 2010 ein eigenes Konzept zur materiellen Anerkennung des Unrechts, das den Opfern sexuellen Missbrauchs widerfahren sei, vorgelegt und umgesetzt. Zugleich betonte der Bischof, dass das Thema Missbrauch keineswegs erledigt sei. Vor allem im Bereich der Prävention müsse ein künftiger Schwerpunkt liegen.

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  1. Öffnet internen Link im aktuellen FensterÜbersicht: Kindesmissbrauch

Text: Öffnet externen Link in neuem FensterKNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH
30.11.2011

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