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24.05.2012
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Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Tebartz-van Elst: Leistung aber "noch nicht ausreichend"

Katholische Kirche lobt geplantes Kinderbetreuungsgeld

Berlin / Haltern. Die katholische Kirche begrüßt das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld als "Schritt in die richtige Richtung". Allerdings sei die Leistung von 100 Euro im zweiten Lebensjahr des Kindes (ab 2013) beziehungsweise 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr (ab 2014) "bei weitem noch nicht ausreichend, um den Familien eine geeignete Absicherung zu geben", erklärte der Vorsitzende der Familienkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, am Dienstag (15.11.2011).

"Wo Eltern in der Lage sind, ihren Kindern in den ersten Lebensjahren zu geben, was für deren leibliche und seelische Entwicklung erforderlich ist, sollte der Staat dies deutlicher stärken", betonte der Bischof von Limburg. In der Gesellschaft sei bei aller Wertschätzung institutioneller Betreuung stärker das Bewusstsein zu fördern, "dass eine verlässliche Eltern-Kind-Beziehung gerade in den ersten Lebensjahren nicht einfach institutionell ersetzt werden kann".

Dabei dürfe es der Politik weder um eine Entlohnung elterlicher Erziehungsleistungen gehen noch um eine Prämie für den Verzicht auf Fremdbetreuung, "sondern um eine wertschätzende Ermöglichung notwendiger familiärer Handlungs- und Gestaltungsspielräume zum Wohl der Kinder". Zielrichtung aller Bemühungen um das Kindeswohl müsse deshalb für die Politik die Stärkung der Eltern als Erziehungsverantwortliche sein.

Bußmann: Leistung nicht beschränken

Unterdessen forderte der Familienbund der Katholiken einen Anspruch auf das Betreuungsgeld für alle Eltern mit Kindern unter drei Jahren. "Es darf keine Beschränkung auf Eltern geben, die für ihre Kinder keine Betreuung in einer Kita in Anspruch nehmen", mahnte Familienbund-Präsidentin Elisabeth Bußmann (Haltern). Ihrer Ansicht nach sollten als Betreuungsgeld 300 Euro monatlich im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt werden.

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