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25.05.2012
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PID

Die PID soll künftig in Ausnahmefällen zulässig sein.

Verbot von Gentests an Embryonen – mit Ausnahmen

Kirchen kritisieren Bundestagsbeschluss zur PID

Berlin. Die beiden Kirchen haben den Bundestagsbeschluss zur Präimplantationsdiagnostik (PID) deutlich kritisiert. Am Donnerstag (07.07.2011) hatten 326 Abgeordnete für Gentests an künstlich erzeugten Embryonen – wenn auch in engen Grenzen – gestimmt, 260 für das – von der katholischen Kirche geforderte – absolute Verbot.

Künftig soll ist die PID in Fällen zulässig, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist". Die Methode ist umstritten, weil Embryonen vernichtet werden könnten, bei denen ein Gendefekt gefunden wird.

Zollitsch: Verstoß gegen Menschenwürde

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz bedauerte die Entscheidung. Die Selektion von menschlichen Embryonen verstoße gegen "das Achtungsgebot der Menschenwürde, die jedem Menschen von Anbeginn zuteil ist", erklärte der Vorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch. Die katholische Kirche dränge jetzt darauf, die im Gesetz erwähnten Ausnahmefälle, in denen die PID nicht rechtswidrig sein wird, "eng zu umgrenzen, um die willkürliche Anwendung und die Gefahr einer immer weiteren Ausdehnung der Anwendungsfälle auszuschließen".

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Nikolaus Schneider, erklärte, das Gesetz sei zu weitgehend. Er hätte eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt persönlich vorgezogen, sagte er. Positiv sei, dass jetzt Rechtssicherheit herrsche.

Ausdrücklich würdigte der Präses den Entscheidungsprozess der Politiker. "Sie haben sich Zeit gelassen, mit großem Ernst gedacht und diskutiert und fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben", lobte Schneider. Es sei ihm wichtig festzustellen, dass Fortpflanzungsmedizin in Deutschland mit großem Verantwortungsbewusstsein betrieben werde. "Ich möchte Medizinerinnen und Medizinern sowie den Paaren nicht mit einem grundsätzlichen Misstrauen gegenübertreten".

ZdK: Diskriminierung behinderten Lebens

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sprach von einem "gefährlichen und falschen Weg". Die Entscheidung des Parlaments bedeute einen "Bruch mit einem bewährten gesellschaftlichen Konsens", sagte ZdK-Präsiden Alois Glück. Die Gesellschaft werde einen hohen Preis dafür zahlen. Künftig werde es erlaubt sein, "Embryonen allein auf der Grundlage ihrer genetischen Eigenschaften zu töten. Dies bedeutet eine dramatische Diskriminierung insbesondere behinderten menschlichen Lebens", sagte Glück. Wichtig sei es deshalb nun, weiter für die Würde und das Recht jedes Menschenlebens einzustehen. Dazu gehöre insbesondere die Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien.

Auch die christlichen Frauenverbände kritisierten die Zulassung der PID. Es sei zu befürchten, dass "die ohnehin schon problematische Situation behinderter Menschen mittel- und langfristig noch schwieriger werden wird", erklärten die "Evangelischen Frauen in Deutschland", der Katholische Deutsche Frauenbund und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands. Um so wichtiger sei es, "dass in unserer Gesellschaft Menschen mit Behinderung eine gerechte Teilhabe ermöglicht wird und dass sie sich mit ihren Stärken und Potenzialen einbringen können", heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Kritik aus dem Offizialat Vechta

Das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta teilte mit, es teile die Auffassung der Deutschen Bischofskonferenz und von Münsters Bischof Felix Genn. Er hatte wiederholt für ein absolutes Verbot der PID geworben, zuletzt in einer Predigt am Sonntag (03.07.2011). Ein Sprecher des Offizialats sagte, die Entscheidung, die PID zuzulassen, "dürfte von vielen katholischen Christinnen und Christen im Oldenburger Land als enttäuschend und beunruhigend empfunden werden".

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