
- Eheschließung von konfessionsverschiedenen Partnern unter Mitwirkung von Geistlichen beider Konfessionen.
Anders oder verbindend?
"Ökumenische" Trauung und konfessionsverschiedene Ehe
In verschiedenen christlichen Kirchen zu Hause zu sein, kann für Ehepartner, die ihren Glauben bewusst leben, ein Problem aber auch eine Chance sein. Dies fällt auf, wenn Paare entweder von "konfessions-verschiedenen" oder "konfessions-verbindenden" Ehen sprechen. Seelsorger verweisen darauf: Je mehr jemand in "seiner" Kirche zu Hause ist, um so besser kann er das Verbindende zur Kirche seines Partners oder seiner Partnerin finden.
Der "Katholische Erwachsenenkatechismus" empfiehlt den Partnern "gemäß seinem Gewissen in seinem Glauben verwurzelt und in seiner Kirche beheimatet zu bleiben". Und er fährt fort: "Dazu gehören der regelmäßige Gottesdienstbesuch in der eigenen Kirche und das liebevolle Verständnis dafür, dass der Ehepartner am sonntäglichen Gottesdienst seiner Kirche teilnehmen möchte." Überdies könnten die Eheleute die Gottesdienste ihrer Kirchen gemeinsam besuchen.
Bei der Erziehung der Kinder stellt sich die Frage: In welchem Glauben sollen die Kinder erzogen werden? "Nicht selten weichen konfessionsverschiedene Ehen in eine vermeintliche Neutralität aus; sie klammern religiöse Fragestellungen aus, was dann zur Entfremdung beider Partner sowie ihrer Kinder von ihrer Kirche führt", weiß der Erwachsenenkatechismus. Sinnvoll erscheint es daher, dass sich die Eltern möglichst schon vor der Eheschließung darüber verständigen, in welcher Konfession die Kinder erzogen werden sollen.
"Ökumenische Trauungen"
"Ökumenische Trauungen" gibt es nicht - obwohl dieser Begriff ständig benutzt wird. Was damit gemeint ist: die Eheschließung von konfessionsverschiedenen Partnern unter Mitwirkung von Geistlichen beider Konfessionen. Sie erfolgt nach dem Ritus der Kirche, in deren Gotteshaus die Trauung gefeiert wird. Bei einer Trauung nach evangelischer Ordnung mit Assistenz des katholischen Geistlichen muss der katholische Partner um die Befreiung von der so genannten Formpflicht (Trauung nach der vorgeschriebenen katholischen Eheschließungsform) nachsuchen.
Zum Abschluss einer bekenntnisverschiedenen Ehe ist in jedem Fall eine ausdrückliche Erlaubnis der kirchlichen Autorität erforderlich. Fragen dazu wird der örtliche Pfarrer beantworten können. "Die Erlaubnis setzt voraus, dass der katholische Partner sich bereit erklärt, in seiner Ehe als katholischer Christ zu glauben und zu bezeugen und sich nach Kräften für die Taufe und die Erziehung der Kinder im katholischen Glauben einzusetzen. Da aber die Erziehung der Kinder Sache beider Eltern ist und keiner der Ehepartner zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden darf, besteht die Verpflichtung darin, das in der konkreten Situation nach besten Wissen und Gewissen Mögliche zu tun." (Katholischer Erwachsenenkatechismus)
Zitat:
"Der Umstand, dass die Brautleute nicht der gleichen Konfession angehören, stellt nicht ein unüberwindliches Ehehindernis dar, falls es ihnen gelingt, das, das jeder in seiner Gemeinschaft erhalten hat, zusammenzubringen und voneinander zu lernen, wie jeder seine Treue zu Christus lebt."
Katechismus der Katholischen Kirche von 1993 (sog. Weltkatechismus)
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Text: Norbert Göckener | Foto:
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