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24.05.2012
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Verlust der Rechte und Pflichten als Kleriker

Laisierung

Unter Laisierung versteht man den Verlust aller Rechte und Pflichten, die mit dem klerikalen Stand (Kleriker) verbunden sind. Die Weihe selbst kann nicht entzogen werden, da sie wie die Taufe oder Firmung unwiderruflich ist, wohl aber wird ein Verbot ausgesprochen, die mit der Weihe gegebene Vollmacht auszuüben.

Die Laisierung geschieht entweder strafweise aufgrund eines besonders schweren Vergehens gegen die priesterlichen Verpflichtungen, oder aufgrund der Bitte eines Klerikers durch päpstliche Dispens.

Der Laisierte verliert alle Ämter, Rechte und Aufgaben, die mit dem Klerikerstand zu tun haben. Er ist auch nicht mehr an die entsprechenden Verpflichtungen gebunden (Stundengebet, Kleidung usw.). Von der Verpflichtung zum Zölibat kann nur der Papst dispensieren.

Mehr zum Thema in kirchensite.de:

  1. Öffnet internen Link im aktuellen FensterKirche von A bis Z: Klerus / Kleriker

Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996

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