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24.05.2012
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Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Familienbischof wendet sich auch gegen Homo-Ehe

Tebartz-van Elst kritisiert Förderung künstlicher Befruchtung

Berlin. Der katholische Familienbischof Franz-Peter Tebartz-van Elst kritisiert die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) geplante stärkere Bezuschussung von künstlicher Befruchtung scharf. In der Zeitung "Die Welt" wandte er sich auch gegen die sogenannte Homo-Ehe. Zugleich sprach er sich für ein Betreuungsgeld aus. Ziel der Politik müsse eine Stärkung von Ehe und Familie sein, sagte der Limburger Bischof. Er widersprach der Auffassung, dass Familie dort sei, wo Kinder seien.

Mit Blick auf die Förderung der künstlichen Befruchtung sprach der Limburger Bischof von "spektakulären Einzelmaßnahmen", die "als Familienförderung angepriesen" würden: "Es geht nicht um den absoluten Wert des Lebens oder um einen würdevollen Umgang auch mit den eigenen Grenzen, sondern um Interessen und Präferenzen." Der Gesamtzusammenhang des menschlichen Lebens gerate dabei aus dem Blick. Zudem werde viel zu wenig über die medizinisch-psychologische Betreuung von Familien geredet, die den seelisch und körperlich belastenden Weg einer künstlichen Befruchtung einschlügen.

"Einzelmaßnahmen statt Familienförderung"

Zum Streit um das Betreuungsgeld sagte Tebartz-van Elst, der Staat müsse das Bewusstsein wachhalten, dass eine verlässliche Mutter-Kind- und Eltern-Kind-Beziehung nicht ausreichend durch andere Einrichtungen ersetzt werden könne. "Der Erziehungsauftrag der Eltern hat auch nach unserem Grundgesetz unbedingte Priorität", betonte er. Deshalb seien alle Maßnahmen zu begrüßen, die den Erziehungsauftrag der Eltern unterstützten. Kinderkrippen seien immer die zweitbeste Lösung.

Den Begriff der Homoehe bezeichnete der Bischof als "sehr problematisch". "So sehr jedem homosexuell veranlagten Menschen persönlicher Respekt gebührt, so wenig darf das christliche Verständnis von Ehe und Familie dadurch relativiert werden", sagte er. Der Gesetzgeber müsse der Ehe von Mann und Frau eine unverwechselbare Priorität geben und ihr Alleinstellungsmerkmal stärken.

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