
Vatikanische Leitlinie: Staatliche Gesetze zur Meldung von Vergehen "sollten stets befolgt werden".
Vatikan:
Pädophile Priester können sofort laisiert werden
Vatikanstadt. Pädophile Priester können laut einem Vatikan-Dokument auch ohne kirchenrechtliches Verfahren in den Laienstand versetzt werden.
Diese Möglichkeit bestehe "in sehr schweren Fällen", wenn ein staatliches Gericht bereits den Täter verurteilt habe oder die Beweislast erdrückend sei, heißt es in einem am Montag (12.04.2010) im Internet veröffentlichten Leitlinienpapier. Unter diesen Umständen könne die Glaubenskongregation, die sich mit Sexualdelikten von Klerikern befasst, den Papst direkt um ein entsprechendes Entlassungsdekret bitten.
Jedem Hinweis auf Missbrauch nachgehen
Das Schreiben, das die seit 2001 geltende Rechtslage erläutert, verweist weiter auf die Verpflichtung der Bistümer, jedem Hinweis auf sexuellen Missbrauch durch Geistliche nachzugehen. Schon während der Voruntersuchungen seien Bischöfe aufgefordert, zum Schutz von potenziellen Opfern und anderen Gläubigen den verdächtigten Priestern Beschränkungen aufzuerlegen. Staatliche Gesetze zur Meldung von Vergehen "sollten stets befolgt werden", heißt es in dem Papier.
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KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Michael Bönte
12.04.2010
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