
Die Präventionsordnung des Bistums Münster schreibt nun ein erweitertes Führungszeugnis für alle Mitarbeiter vor, die mit Kindern und Jugendlichen umgehen.
Präventionsordnung für das Bistum Münster:
Erweitertes Führungszeugnis wird Pflicht
Bistum. Alle Beschäftigten des Bistums Münster im NRW-Teil der Diözese, die mit Kindern oder Jugendlichen umgehen, sind jetzt in einem Rundschreiben gebeten worden, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzureichen. Von den ehrenamtlich Engagierten wird ein solches Zeugnis nicht verlangt. Diese Maßnahme ist eine Konsequenz der Präventionsordnung, die Bischof Felix Genn zum 1. April 2011 für den NRW-Teil der Diözese in Kraft gesetzt hatte, teilte die Bischöfliche Pressestelle Münster am Montag (01.08.2011) mit.
Aus dem Führungszeugnis, das beispielsweise Erziehungskräfte, Lehrer, Chorleiter, Seelsorger sowie Mitarbeiter, die in Kinder- oder Jugendeinrichtungen arbeiten, vorlegen müssen, gehen eventuelle Straftatbestände im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt hervor. In einem Anschreiben wird betont, es gehe hierbei nicht darum, einen Generalverdacht gegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszusprechen, sondern vielmehr darum, einem solchen Generalverdacht entgegenzuwirken und Mitarbeiter vor pauschalisierten Verdächtigungen zu schützen. Ein entsprechendes erweitertes Führungszeugnis ist künftig bei jeder Neueinstellung sowie alle fünf Jahre vorzulegen.
Unmissverständlich
Die Präventionsordnung des Bistums schreibt unmissverständlich fest, dass Personen, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt worden waren, weder haupt- noch ehrenamtlich in Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden dürfen, in denen sie Umgang mit Kindern oder Jugendlichen haben.
Ziel der Präventionsordnung und der daraus folgernden Maßnahmen ist es, eine größere Transparenz in Bedingungen und Formen des Umgangs mit jungen Menschen zu fördern und klare Regelungen zur Prävention und Vermeidung sexualisierter Gewalt einzuführen. Die Präventionsordnung soll dazu beitragen, dass der Schutz junger Menschen in Pfarreien und Einrichtungen erhöht wird und gleichzeitig auch die Mitarbeiter geschützt und sensibilisiert werden.
Diözesaner Präventionsbeauftragter
Die Präventionsordnung sorgt auch für die Schaffung einer bereits ausgeschriebenen Stelle eines diözesanen Präventionsbeauftragten, der das vermehrte Schulungsangebot und die anderen Aktivitäten zur Prävention von sexualisierter Gewalt, welche zur Zeit entwickelt werden, koordinieren und begleiten wird. In Vorbereitung sind ferner detaillierte Ausführungsbestimmungen zu weitern Bausteinen der Präventionsordnung, die im Herbst veröffentlicht werden.
Basis der Präventionsordnung sind Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, deren Umsetzung zwischen den fünf NRW-Bistümern abgestimmt worden war. Ähnliche Regelungen für den niedersächsischen Bistumsteil sind in Vorbereitung und treten voraussichtlich noch im zweiten Halbjahr 2011 in Kraft.
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Text: pd, mib | Foto: Michael Bönte
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