
Altarkreuz und Bischofsstab von Kardinal Clemens August Graf von Galen bleiben aller Voraussicht nach dauerhaft verschwunden.
Urteile gegen zwei mutmaßliche Täter werden überprüft
Galen-Diebstahl: Revision vor dem Bundesgerichtshof
Karlsruhe / Wuppertal / Bistum. Die Urteile gegen die mutmaßlichen Diebe von Bischofsstab und Altarkreuz des seligen münsterschen Kardinals Clemens August von Galen überprüft das höchste deutsche Strafgericht, der Bundesgerichtshof (BGH). In Karlsruhe läuft die Revision der Urteile gegen zwei Männer, die am Galen-Diebstahl beteiligt gewesen sein sollen. Das sagte der Sprecher des Landgerichts Wuppertal, Richter Thorsten Anger, zu kirchensite.de.
Vor der 3. Großen Strafkammer in Wuppertal waren sechs Männer wegen verschiedener Delikte angeklagt. Dreien von ihnen hatte die Staatsanwaltschaft den Diebstahl von Bischofsstab und Altarkreuz zur Last gelegt. Wo sich beide Schätze befinden, ist weiter unklar. Sie bleiben wahrscheinlich dauerhaft verschwunden – es sei denn, einer der mutmaßlichen Täter äußert sich.
Zwei Haftstrafen, ein Freispruch
Strafen erhielten zwei der drei Verdächtigen, nur einer ausdrücklich wegen des Galen-Diebstahls: Die Kammer verurteilte den 35-jährigen Dariusz S. zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft. Ein Grund war die Tat in der Ludgerus-Basilika in Essen-Werden, wo Bischofsstab und Altarkreuz Galens im Juni 2009 ausgestellt waren. Die Verteidigung hat Revision beantragt. Hat sie Erfolg, kann S. mit einem milderen Urteil rechnen.
Für zwei Jahre und drei Monate soll der 24-jährige Damian Krystian K. in Haft – allerdings wegen Hehlerei. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn zwar für einen der Diebe von Werden, das ist nach Ansicht des Gerichts aber nicht zweifelsfrei erwiesen. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben Revision beantragt. Deshalb gilt: Ein mögliches neues Urteil gegen K. könnte milder, aber auch schärfer ausfallen.
Eine Tatbeteiligung des 32-jährigen Grzegorz Jan S. war für das Wuppertaler Gericht nicht erwiesen. Er wurde freigesprochen, es wurde keine Revision beantragt, das Urteil ist rechtskräftig.
Prüfung dauert neun bis zwölf Monate
Die Prüfung der beiden anderen Urteile beginnt, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die Verurteilten bleiben in Untersuchungshaft. Die Revision beim BGH dürfte nach Schätzung des Wuppertaler Gerichtssprechers Anger neun bis zwölf Monate dauern.
Neue Fakten und Beweise werden zunächst nicht berücksichtigt. Erst falls Karlsruhe Fehler im Verfahren oder bei den Urteilen beanstandet, würde der Prozess neu aufgerollt – vermutlich wieder in Wuppertal, aber vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts. Findet der BGH keine Fehler, werden beide Urteile rechtskräftig.
Domkammer-Direktor Grote: Kaum noch Hoffnung
Die Angeklagten schwiegen an allen 27 Wuppertaler Verhandlungstagen. Auch deswegen konnte nicht geklärt werden, wo sich Bischofsstab und Altarkreuz befinden. Sie waren Teil einer Wanderausstellung, die die münstersche Domkammer aus Anlass der Seligsprechung Kardinal von Galens 2005 zusammengestellt hatte.
"Ich bedaure sehr, dass die Angeklagten nicht ausgesagt haben", sagte Domkammer-Direktor Udo Grote zu kirchensite.de. Vielleicht werde das Diebesgut noch irgendwo gefunden. Große Hoffnung hat Grote nicht.
Richter Ralph von Bargen, Vorsitzender der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Wuppertal, hielt mit Blick auf den Kirchen-Diebstahl Dariusz S. bemerkenswerte kriminelle Energie und eine unmoralische Geisteshaltung vor.
Diebesgut bleibt wohl dauerhaft verschwunden
Höher als der materielle ist der ideelle Wert der Beute. Der Bischofsstab besteht aus Silber, die vergoldete Krümme ist mit Halbedelsteinen besetzt. Das Altarkreuz aus Messing mit einem Elfenbeinkorpus stammt aus dem Privatbesitz der Familie von Galen und ist mit Edelsteinen und Korallen verziert.
Ob das Diebesgut wieder auftaucht, liegt nun vor allem an den Verurteilten. "Wenn jemand während der Haft das Versteck verrät oder Angaben zum Verbleib der Beute macht, kann sich das vorteilhaft auswirken", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, zu kirchensite.de. Ein Täter könnte dann zum Beispiel vorzeitig freikommen. Diese Möglichkeit kann auf Antrag nach der Hälfte und nach zwei Dritteln der verbüßten Freiheitsstrafe geprüft werden.
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Dossier: Kardinal Clemens August Graf von Galen
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Bischofsstab und Altarkreuz Galens gestohlen (01.07.2009)
Text: Jens Joest | Foto: Polizei Essen
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