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23.05.2012
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Altarkreuz und Bischofsstab von Kardinal Clemens August Graf von Galen.

Altarkreuz und Bischofsstab von Kardinal Clemens August Graf von Galen.

Domkammer-Direktor Udo Grote hofft auf Rückkehr des Diebesguts

Mutmaßliche Diebe des Galen-Bischofsstabs vor Gericht

Wuppertal / Bistum. Zwei Männer, die am Diebstahl von Bischofsstab und Altarkreuz des seligen münsterschen Kardinals Clemens August von Galen beteiligt gewesen sein sollen, stehen ab Mittwoch (04.08.2010) vor Gericht. Das teilte das Landgericht Wuppertal am Donnerstag (22.07.2010) mit.

Landgerichtssprecher Thorsten Anger sagte zu kirchensite.de, wegen des Diebstahls aus der Basilika Essen-Werden seien die beiden Polen Dariusz S. und Damian Krystian K. angeklagt. Der in Düsseldorf gemeldete S. gilt als Kopf der Gruppe von sechs Männern, die vor Gericht steht. Allein dem 35-Jährigen werden neben dem Diebstahl vom 29.06.2009 acht weitere Taten angelastet.

Diebesgut noch nicht wieder aufgetaucht

Stab und Altarkreuz sind noch nicht wieder aufgetaucht. Sie sollen in Polen zum Verkauf angeboten worden sein. Ob mit Erfolg, weiß die Staatsanwaltschaft nicht. Die Schätze wurden aus Vitrinen in der Werdener Basilika gestohlen. Sie waren Teil einer Wanderausstellung, die die münstersche Domkammer zur Seligsprechung Galens 2005 zusammengestellt hatte.

Domkammer-Direktor Udo Grote sagte zu kirchensite.de, er hoffe, "dass die Angeklagten im Lauf des Prozesses verraten, wo sich der Stab und das Altarkreuz befinden". Höher als der materielle ist ihr ideeller Wert. Der Bischofsstab besteht aus Silber, die vergoldete Krümme ist mit Halb-Edelsteinen besetzt. Das Kreuz stammt aus dem Privatbesitz der Familie von Galen. Es wird in der Kapelle auf Burg Dinklage im Oldenburger Land, dem Geburtsort des Kardinals, aufbewahrt. Das Messingkreuz mit einem Korpus aus Elfenbein ist mit Edelsteinen und Korallen verziert. Für Hinweise auf die Täter oder zur Wiederbeschaffung der Beute hatte das Bistum Münster 3.000 Euro Belohnung ausgesetzt. Diese wurde bisher nicht ausgezahlt.

Zunächst nur zwei Angeklagte

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte S. den Tatort ausgespäht. Er soll sich am 29.06.2009 gegen 18 Uhr in der Nähe der Basilika aufgehalten haben. Der mit angeklagte K. habe sich mit einem Dritten in St. Ludgerus einschließen lassen. Wer der dritte Täter ist und ob er sich unter den vier weiteren Angeklagten befindet, konnte die Staatsanwaltschaft bisher nicht ermitteln. Daher klagt sie im Fall Galen zunächst nur S. und K. an.

Mit einem Glassauger hätten die Täter die Vitrinen angehoben und Stab und Altarkreuz entwendet, sagte Anger. Danach hebelten sie die Eisentür der Kirche auf und verschwanden. Der 23 Jahre alte K. ist im oberschlesischen Chorzow gemeldet.

Urteil nicht vor Mitte November

Die angeklagte Bande soll 2009 zudem bei Goldschmieden, Juwelieren und in Privathäuser unter anderem in Düsseldorf, Essen und Remscheid eingebrochen sein. Die sechs Männer, von denen fünf aus Polen stammen und vier in Düsseldorf gemeldet sind, müssen sich wegen schweren Bandendiebstahls verantworten. Verhaftet wurden sie Mitte Dezember.

Bisher sind 20 Verhandlungstage angesetzt. Äußern sich die Angeklagten nicht, hält Anger einen Indizienprozess für möglich. Das Verfahren dürfte auch deshalb lange dauern, weil viele Taten verhandelt werden, die jeweils einzelnen Angeklagten zur Last gelegt werden. Zudem sind Dolmetscher nötig. Ein Urteil dürfte nicht vor Mitte November fallen. Für schweren Bandendiebstahl sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren vor.

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  3. undefinedBischofsstab und Altarkreuz Galens gestohlen (01.07.2009)

Text: Jens Joest | Foto: Polizei Essen
22.07.2010

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