
- Die Tür ist offen für Menschen, die nach einem Kirchenaustritt zurück in die kirchliche Gemeinschaft möchten.
Ein Schritt zurück ist ein Schritt nach vorn
Wiedereintritt in die Kirche
Jedes Jahr finden etwa 500 Menschen im Bistum Münster den Weg zurück in die Kirche. Jeder Ausgetretene hat grundsätzlich das Recht auf diesen Wiedereintritt. Die Regeln für die Wiederaufnahme des ehemaligen und neuen Katholiken geben für das Verfahren eine klare Struktur vor.
Der Weg geht in der Regel über den örtlichen Pfarrer, zu dem der Wiedereintrittswillige Kontakt in einem ersten Gespräch sucht. Dieses Erstgespräch kann aber auch mit jedem anderen Priester geführt werden. Inhalte sind die Frage nach dem Grund des einstigen Austritts wie die Beweggründe für den Weg zurück in die Kirche. Es handelt sich dabei also um ein Glaubensgespräch mit einem Seelsorger, bei dem die Gesprächspartner beidseitig bestimmen können, in welche Tiefe sie vordringen wollen.
Begründung des Wiedereintritts
Im Anschluss an dieses oder weitere Gespräche füllt der Priester ein Formular mit Angaben zur Person, zum Motiv des Glaubensgespräches und der Begründung des Wiedereintritts aus. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, ob eine eventuell zwischenzeitliche Hochzeit kirchenrechtlich gültig ist oder ob die kirchliche Trauung noch nachgeholt werden muss.
Denn erst dann darf der Wiedereingetretene wieder am sakramentalen Leben teilnehmen, insbesondere die Eucharistie empfangen. Dieser Antrag geht an das Generalvikariat, wo die Daten überprüft werden. Die Genehmigung erfolgt durch den Generalvikar.
Offiziell besiegelt
Nach der Rückmeldung vom Generalvikariat trifft sich der begleitende Priester erneut mit dem Wiedereintrittswilligen. Bei diesem Treffen wird der Wiedereintritt offiziell besiegelt, weshalb zwei weitere Zeugen anwesend sein müssen. Während dieser Zeremonie erklärt der Wiedereintrittswillige noch einmal, dass er seinen ehemaligen Austritt bereut und wieder in der katholischen Kirche leben möchte.
In welchem Rahmen eine solche Zeremonie stattfindet, bleibt der Entscheidung der handelnden Personen überlassen. Eine Feier im Rahmen eines Gottesdienstes ist ebenso möglich, wie ein Treffen im kleinen Rahmen. Der Pfarrer erteilt dem Wiederaufzunehmenden dabei die Absolution von der Exkommunikation.
Meldung an verschiedene Stellen
Im Anschluss wird die Wiederaufnahme verschiedenen Stellen gemeldet. Neben dem Taufpfarramt, dem Wohnsitzpfarramt, dem Einwohnermeldeamt und dem Finanzamt ist das gegebenenfalls das Standesamt.
Kontakt:
Josef Rauschel
Kirchenfoyer Münster
Salzstraße 1
48143 Münster
Tel: 0251 / 4841945
Pfarrer Helmut Hortmann
Stiftsmarkt 8a
48231 Warendorf
Tel: 02581 / 785528
Pfarrer Stefan Jürgens
Markt 2
48703 Stadtlohn
Tel: 02563 / 4913
Fax: 02563 / 6630
Pater Dr. Liudger Sabottka OSB
Benediktinerabtei Gerleve
48727 Billerbeck
Tel: 02541 / 8000
Bischöfliches Generalvikariat
Hauptabteilung Seelsorge
Rosenstraße 17
48135 Münster
Tel: 0251 / 495548
Text: MT, göc | Foto: Norbert Göckener
Januar 2009
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