
Urteil:
Haft für Priester wegen Missbrauch
Dortmund. Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss ein katholischer Priester, der Ende der 90er Jahre als Vikar im westfälischen Holzwickede tätig war, vier Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte die IX. Strafkammer am Dortmunder Landgericht am Dienstag (17.12.02). Sie ging damit über das Strafmaß von dreieinhalb Jahren hinaus, das die Staatsanwältin gefordert hatte.
Weitere Missbrauchsfälle, die dem Geistlichen in der Vergangenheit zur Last gelegt worden sind, müssen strafrechtlich ungesühnt bleiben, weil die Jungen zur Tatzeit bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatten. Der mittlerweile suspendierte Priester hatte zu Beginn des Verfahrens Anfang Dezember gestanden, drei Jugendliche sexuell missbraucht zu haben.
Die Begründung des Richterspruchs glich einer Ehrenerklärung für das heute 18-jährige Opfer, das jahrelang als verlogen und rachsüchtig verleumdet wurde und aus Gemeinde und Klassenverband ausgegrenzt war. Der Geistliche war bereits vor der Priesterweihe in Verdacht geraten, hatte 1999 im Paderborner Generalvikariat Kindesmissbrauch eingestanden, dies aber später als Missverständnis dargestellt.
Der Vikar war nach Bekanntwerden der Anklagevorwürfe von Holzwickede nach Dortmund strafversetzt worden. Auch dort sind laut Prozess Jugendliche weiterhin bei ihm ein- und ausgegangen, ebenso wie später in Paderborn. In seiner Urteilsbegründung kritisierte der Vorsitzende Richter, dass weder der Angeklagte, noch die Menschen, die das Opfer ausgegrenzt hatten, ein Wort der Entschuldigung gefunden hätten.
Text: KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH, 17.12.02
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