
Kirchliche und staatliche Regeln:
Wie das Bistum zu einem Bischof kommt ...
Bistum. Es ist die vornehmste Aufgabe des Domkapitels. Und vor allem dann treten seine Mitglieder in den Blick der rund 2,1 Millionen Katholiken zählenden Diözese. Wenn die Domherren zur Wahl eines neuen Bischofs treten, sind Aufmerksamkeit und Spannung garantiert.
Doch wie kommt die Diözese Münster zu einem neuen Bischof? Und welche Voraussetzungen muss ein Kandidat für dieses Amt mitbringen?
Das Kirchenrecht verlangt von ihm einen festen Glauben, gute Sitten, Lebensweisheit, menschliche Tugenden, Frömmigkeit und Klugheit. Er muss mindestens 35 Jahre alt und seit wenigstens fünf Jahren Priester sein.
Bestimmungen des Preußen-Konkordats
Wie aber wird er gefunden? Weil das Bistum Münster im Gebiet des ehemaligen Preußen liegt, gelten die Bestimmungen des so genannten Preußen-Konkordats. Dieser Staatskirchenvertrag wurde am 14. Juni 1929 zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen.
Im Preußen-Konkordat heißt es in Artikel 6: "Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanerzbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein."
Namenslisten
Bei der Aufstellung der Kandidatenliste durch das münstersche Domkapitel wirken die nichtresidierenden Domkapitulare mit. Dem Vernehmen nach will sich das münstersche Domkapitel umgehend nach der Wahl des Diözesan-Administrators damit beschäftigen, um zügig eine Liste mit Namen weiterzuleiten.
Auch der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Jean-Claude Perisset, muss Vorschläge unterbreiten. Die Nuntiatur erkundigt sich über geeignete Kandidaten; dies geschieht normalerweise diskret und unter dem Siegel der Verschwiegenheit.
Dreierliste steht zur Wahl
In einem nächsten Schritt gibt der Nuntius eine Empfehlung in Form einer Dreierliste ab. Diese "Terna" schickt er zusammen mit den anderen Vorschlägen zur Bischofskongregation nach Rom.
Unter Würdigung der Listen benennt der Heilige Stuhl dem Domkapitel drei Personen: Die Vollversammlung der Bischofskongregation stellt aus allen Namen eine Liste zusammen, die eine ganz andere sein kann als die des Nuntius. Die Dreierliste geht dann an den Papst, der die genannten Namen akzeptieren oder durch andere ersetzen kann. Hat der Papst die Dreierliste endgültig festgelegt, geht sie über den Nuntius an das Domkapitel in Münster.
Freie, geheime Abstimmung
Das Domkapitel mit residierenden und nicht-residierenden Domkapitularen wählt in freier, geheimer Abstimmung den neuen Bischof.
Dann ist zunächst die Politik gefragt: Der Heilige Stuhl wird niemanden bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei den Landesregierungen in Düsseldorf und Hannover festgestellt hat, dass Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen, wie es das Preußen-Konkordat festlegt.
Ernennung durch den Papst
Werden von politischer Seite keine Bedenken vorgebracht, geht von Münster ein Schreiben an den Nuntius mit der Bitte, der Papst möge den vom Domkapitel Gewählten zum Bischof von Münster ernennen. Der Nuntius leitet den Brief weiter an den Papst.
Wenn es nicht vorab eine undichte Stelle gab, wird die Ernennung dann in der Regel in Rom und Münster zeitgleich bekannt gegeben. Nach den jüngsten Erfahrungen mit der Wiederbesetzung vakanter deutscher Bischofsstühle darf damit bis Ende des Jahres, spätestens Anfang kommenden Jahres gerechnet werden.
Mit der Amtseinführung des neuen Bischofs endet die Zeit der Sedisvakanz.
Text: Norbert Göckener, 28.03.2008
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