
- Der Einsatz für das Leben ist das oberste Ziel der Bischof-Heinrich-Tenhumberg-Stiftung.
Hilfen für Schwangere in Not
Bischof-Heinrich-Tenhumberg-Stiftung
Anfang Dezember 2000 gründete der Bischof von Münster, Reinhard Lettmann, als kirchliche Stiftung die nach seinem Vorgänger benannte Bischof-Heinrich-Tenhumberg-Stiftung. Sie wurde aus Kirchensteuermitteln mit einem Stiftungskapital von einer Million Mark ausgestattet und verfolgt unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens sollen Familien und Alleinerziehende in wirtschaftlichen und sozialen Notlagen als Folge einer Schwangerschaft Hilfe erfahren.
Bischof Heinrich Tenhumberg hatte 1970 mit der Gründung eines bischöflichen Hilfsfonds deutlich gemacht, dass zum Schutz des menschlichen Lebens eine konkrete, unbürokratische Hilfe notwendig ist, und zwar ungeachtet von Religion, Konfession und Nationalität.
1973 richtete er eine Kommission zum Schutz des ungeborenen Lebens ein. In dem Urkundentext zur Errichtung der Stiftung wurde ausdrücklich auch auf Kardinal Clemens August Graf von Galen Bezug genommen, der in der Zeit des Nationalsozialismus "gegen den Zeitgeist" für den Schutz psychisch und physisch Benachteiligter und den Schutz des ungeborenen Lebens gekämpft habe.
Zeitgerechte Fortsetzung
Die Bischof-Heinrich-Tenhumberg-Stiftung möchte diese Tradition zeitgerecht fortsetzen, um wirksam Hilfe zu leisten bei schwangerschaftsbedingter Not. Dabei ist die Stiftung dringend auf Zustiftungen und Spenden angewiesen. Das eigentliche Stiftungsvermögen bleibt ungeschmälert erhalten.
Für den ehrenamtlich arbeitenden Stiftungsvorstand gewann das Bistum Münster namhafte Persönlichkeiten. Die kirchliche Aufsicht führt die bischöfliche Behörde in Münster; staatliche Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Münster. Die oberste Stiftungsaufsicht liegt beim Innenministerium NRW.
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Text: pd | Foto: Michael Bönte
Januar 2009
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