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09.02.2012
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Stiftungen
Geld ist nicht die einzige Vorraussetzung für eine Stiftung.

Der Zweck ist der Mittelpunkt

Stiftungen im Bistum Münster

Die Geschichte der Stiftungen im Bistum Münster ist vor allem eine Geschichte der Einzelgeschichten. Denn jede Stiftung hat ihr eigenes Gesetz und ihre eigene Satzung. Wer wieviel Vermögen, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck zur Verfügung gestellt hat, wird immer exakt festgelegt.

93 Stiftungen gibt es derzeit im Bistum, einige mit einer Vergangenheit, die viele Jahrhunderte zurückreicht. Beispielsweise die Heilig-Geist-Stiftung in Dülmen: sie nahm ihren Ursprung schon um 1400 und stützt heute noch den Betrieb eines Altenheimes. Zustiftungen, neue Satzungen oder Zielsetzung – die einzelnen Stiftungen reagierten unterschiedlich auf die Ereignisse der Geschichte.

Vielfältige Ziele

Aber auch in der heutigen Zeit entstehen immer wieder Stiftungen. Allein in den letzten 20 Jahren sind im Bistum elf Stiftungen hinzugekommen, zu denen zum Beispiel die Adelheid-Hüffer-Stiftung aus dem Jahr 2001 für ältere Menschen mit finanziellen Problemen gehört. Die Zielsetzungen der Stiftungen sind dabei weit gestreut: Krankenhäuser, Senioren- oder Behinderteneinrichtungen, die Ausbildung von Seelsorgern, Jugendarbeit oder Fortbildungen. Wo die Stiftung wirkt, wer sie organisiert und wem sie helfen soll – die Ansätze sind so unterschiedliche, wie die Ideen, anderen Menschen zu helfen.

Stiften ist deshalb nicht einfach. Mit dem guten Willen, etwas vom eigenen Vermögen dem guten Zweck zur Verfügung zu stellen, steht man schnell in einem Wald voller juristischer, steuerrechtlicher und organisatorischer Fragen. Mit wieviel Kapital macht eine eigene Stiftungsinitiative Sinn? Welche Form setzt die eigenen Vorstellungen von Stiftung am besten um? Welche Stiftungen gibt es, zu denen ich zustiften kann?

Begleitung durch Experten

Wer den Weg zu einer Stiftung im Raum der Kirche gehen will, kann sich von Experten begleiten lassen. Engelbert Honkomp, Justiziar in der Fachstelle Rechtsfragen im Generalvikariat in Münster macht dabei deutlich: "Stiftungen gehören niemandem – nur ihrem Zweck!" Der Zweck im kirchlichen, karikativen und allgemeinnützigen Bereich stehe immer im Mittelpunkt einer Stiftung - ausschließlich.

Aber auch mit der Frage, ob die eigene Initiative, das eigene Problem oder der eigene Wunsch Unterstützung von einer Stiftung bekommen kann, ist man hier richtig. Gibt es Zuschüsse zum Ausbildungsweg, kann ich auf finanzielle Hilfe in einer Notlage setzen, gibt es Geld für ein Vorhaben? Wer die Fülle der Stiftungen nicht kennt, wird kaum den Weg zu einer erfolgreichen Antwort finden können. Holen Sie sich Hilfe bei Ihrer Suche!

Kontakt:

Fachstelle Rechtsfragen im Generalvikariat Münster
Engelbert Honkomp
Tel: 0251 / 495400
Fax: 0251 / 495359
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailhonkompbistum-muenster.de

Text: Michael Bönte | Foto: Michael Bönte
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