
- Engagierte Diskussion: Mitglieder des Pfarrgemeinderats setzen sich für eine lebendige Gemeinde ein.
Aufbau einer lebendigen Gemeinde
Pfarrgemeinderat / Rat der Seelsorgeeinheit
Pfarrgemeinderat:
"Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird. Er ist in sinnvoller Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27) der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und zugleich das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26)."
(Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster)
Mitglieder:
Je nach Größe der Pfarrei bestimmen die Gemeindemitglieder bis zu 16 Frauen und Männer. Die Gewählten müssen zwei Drittel der Mitglieder des Pfarrgemeinderates ausmachen. Aufgrund ihres Amtes gehören dem Gremium zudem an der Pfarrer, weitere Seelsorger, ein Mitglied des Kirchenvorstandes sowie bis zu vier vom Pfarrer berufene Personen, die er im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern bestellt.
Rat der Seelsorgeeinheit:
"Dem Pfarrgemeinderat entspricht in der Seelsorgeeinheit der Rat der Seelsorgeeinheit. Dementsprechend dient er dem Aufbau lebendiger Gemeinden und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird. Er entspricht in sinnvoller Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27) dem vom Bischof eingesetzten Pastoralrat der Gemeinde und ist zugleich das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26)."
(Satzung für die Räte der Seelsorgeeinheiten im Bistum Münster)
Mitglieder:
Aus jeder Gemeinde in der Regel drei bis fünf in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Pfarrgemeinde gewählte Mitglieder; sie machen zwei Drittel der Mitglieder des Rates aus. Hinzu kommen alle hauptamtlichen Seelsorger sowie aus jeder Teilgemeinde ein Mitglied des Kirchenvorstandes. In den einzelnen Teilgemeinden der Seelsorgeeinheit gibt es Gemeinderäte, die für die örtlichen Belange zuständig sind.
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Text: ks | Foto: Archiv
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