
- In der neuen Satzung von 2001 werden eine stärkere Teilhabe an der Leitung der Gemeinde und eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand festgelegt.
Von der Aktion zu Beratung und Beschluss
Mitverantwortung von Laien in Gemeinden
Bistum. "Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht; es gibt mittlerweile ein gutes Fundament, auf dem man bauen kann." Das sagt der münstersche Bischof Reinhard Lettmann über die Verantwortung von Laien in der Gemeinde und auf Bistumsebene, die mit den Jahren beständig gewachsen ist. Die heute etablierten Pfarrgemeinderäte haben eine Vorgeschichte, die bereits in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts unter Lettmanns Vorgänger Clemens August Graf von Galen begann. Als der Staat immer mächtiger und alles beherrschend wurde, riet Galen seinen Pfarrern auf die Gläubigen zu hören.
Auftretende Probleme in der Gemeinde sollten die Pfarrer nach Empfehlung des Bischofs mit sachkundigen Laien beraten; so bildeten sich informelle Kreise. Der Krieg beeinträchtigte allerdings die Fortentwicklung. In den Nachkriegsjahren entwickelten sich "Pfarrführungskreise" unter der Leitung des Pfarrers: Dort trafen sich die Verantwortlichen des organisierten "Laienapostolats". Beachtlich: Zunächst waren es die Engagierten der Jugendarbeit, zu denen erst später Erwachsene hinzukamen. Erfahrungsaustausch und Planung gemeinsamer Aktionen standen im Mittelpunkt, nicht die Beratung des Pfarrers.
Pfarrkomitees
Einen bedeutenden Einschnitt brachte die Diözesansynode von 1958 mit der Anregung der ersten "Pfarrkomitees". Im Herbst ‘59 ordnete dann Bischof Michael Keller deren Gründung an. Delegierte der katholischen Verbände und Institutionen sowie vom Pfarrer berufene sachkundige Persönlichkeiten bildeten die Komitees. Erstmals standen Laien an der Spitze der Vertretung, deren Hauptaufgabe allerdings immer noch in der Organisation gemeinsamer Aktionen lag.
Die Letztverantwortung wurde dem Pfarrer zugeschrieben. Das Echo auf die Anordnung Kellers sei sehr unterschiedlich gewesen, erinnerte sich später Bischof Heinrich Tenhumberg an diese Zeit. "Viele reagierten zunächst positiv, andere zögernd, die meisten jedoch gar nicht." Erst das Konzil und dem damit verbundenen Beginn eines Bewusstseinswandels brachte den Umschwung.
Von der "Aktion" zur "Beratung"
Die Laien fühlten sich plötzlich nicht mehr nur für die Verbände, sondern für alle Aufgaben der Gemeinde verantwortlich. Der Akzent der Arbeit der Pfarrkomitees verschob sich von der "Aktion" zur "Beratung". Dem entsprechend setzte Bischof Joseph Höffner 1967 eine neue Ordnung für die Pfarrkomitees in Kraft. Darin wurde dann auch deutlich formuliert, was sich in den Jahren zuvor entwickelt hatte: Die Komitees sollten die Fragen des pfarrlichen Lebens mit dem Pfarrer beraten; die Gruppen und Vereine anregen; die Belange der Pfarrei in der Öffentlichkeit vertreten. Neu war auch, dass jetzt 40 Prozent der Mitglieder direkt gewählt wurden; weitere 40 Prozent stellten die Vereine, das restliche Fünftel berief der Pfarrer.
Durch weitere Änderung der Statuten durch Bischof Tenhumberg setzte sich dann auch 1974 der Name "Pfarrgemeinderat" durch. Alle hauptamtlichen Seelsorger wurden "geborene" Mitglieder. Durch eine Änderung der Satzung im Jahr 1977 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt, das Delegationsrecht der Verbände entfiel, zwei Drittel der Mitglieder mussten direkt gewählt werden. Je nach Sachbereich kann der Rat seither beratend oder beschließend tätig werden. 1997 kam es zu einer weiteren Änderung: Jetzt ist es möglich, dass Katholiken, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht in der Gemeinde wohnen, dort aber aktiv sind, auf Antrag in dieser Pfarrei auch das aktive Wahlrecht erhalten.
Rat der Seelsorgeeinheit
Die Gemeindereform zu Beginn des neuen Jahrtausends fordert die Gemeinden zu intensiveren Formen der Kooperation auf. Davon betroffen sind auch die Gremien der Mitverantwortung der Laien. So entsenden in Pfarreiengemeinschaften die Pfarrgemeinderäte Delegierte in ein Kooperationsgremium, das die Zusammenarbeit organisiert.
In den Seelsorgeeinheiten, die eine noch intensivere Zusammenarbeit von Gemeinden darstellen, tritt anstelle des Pfarrgemeinderates der "Rat der Seelsorgeeinheit", der jedoch die gleichen Aufgaben wie dieser hat. Anfang 2001 erließ Bischof Reinhard Lettmann dafür und für die Pfarrgemeinderäte eine neue Satzung, die die Beschlüsse des Diözesanforums umsetzte. So werden darin eine stärkere Teilhabe an der Leitung der Gemeinde und eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand festgelegt. Eine weitere Änderung für die Räte: Ausscheidende Jugendliche müssen künftig durch Jugendliche ersetzt werden.
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Text: Norbert Göckener | Foto: Michael Bönte
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