
- Der Priesterrat repräsentiert das Presbyterium des Bistums.
Der Senat des Bischofs
Priesterrat
Aufgabe:
"In jeder Diözese ist ein Priesterrat einzurichten, das ist ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam Senat des Bischofs ist; seine Aufgabe besteht darin, den Bischof bei der Leitung der Diözese nach Maßgabe des Rechts zu unterstützen, um das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des Gottesvolkes so gut wie eben möglich zu fördern."
(Codex Iuris Canonici - Katholisches Kirchenrecht)
Mitglieder:
37 Mitglieder
Sitzungen:
Vier Mal im Jahr.
Vorsitz:
Der Bischof von Münster
Moderation:
Ferdinand Schumacher, Pfarrer in St. Theresia Münster, Stadtdechant für Münster
Text: Norbert Göckener | Foto: Michael Bönte
Mai 2008
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