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Seite: Bistumshandbuch  >  M  >  Bistumshandbuch: Mitsprache von Laien
30.07.2010
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Laien tragen mit dem Pfarrer Verantwortung für das Gemeindeleben.

Bewegung kommt von innen

Mitspracherecht von Laien

Er steht zwar an der Spitze - aber das Sagen alleine hat er nicht. Auch wenn einem Pfarrer oder Pfarrverwalter die Leitung einer Gemeinde vom Bischof übertragen wurde, so ist er doch im Alltag auf die Mithilfe der kirchlichen Gremien - sprich Kirchenvorstand sowie Pfarrgemeinde- oder Seelsorgerat - angewiesen.

Diese tragen mit dem Pfarrer gemeinsam die Verantwortung für das Gemeindeleben. In regelmäßigen Sitzungen diskutieren und beraten die gewählten Mitglieder der Gremien über die zukünftige Entwicklung der Pfarrgemeinden oder Seelsorgeeinheiten. Dabei bringen sie sich aktiv ein. Sie wollen etwas bewegen, zum Wohl der Gemeinde - das ist ihre Motivation.

Finanzen und Seelsorgefragen

Während sich die Finanzexperten im Kirchenvorstand mit Geld und Vermögen der Pfarrgemeinde auseinandersetzen und das kirchliche Eigentum verwalten, bemühen sich die Mitglieder des Pfarrgemeinde- beziehungsweise Seelsorgerates um ein lebendiges Miteinander der Gemeindemitglieder und auch der verschiedenen kirchlichen Vereine und Verbände - nicht nur in den Gottesdiensten.

Je nach Interesse und Neigung engagieren sich die einzelnen Mitglieder des Gemeinde- oder Seelsorgerates meist zudem in untergeordneten Sachausschüssen. Diese beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsfeldern wie etwa Ehe und Familie, Jugend, Pfarrfest, Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit. Daraus wachsen wiederum Aktionen und Veranstaltungen, die die Katholiken in Absprache mit dem Seelsorgeteam verantwortlich durchführen (Bibeltage, Vorträge, gestaltete Gottesdienste, Feste).

Pfarrversammlungen

Auch bei zukunftsweisenden Entscheidungen, wie der Ernennung eines neuen Pfarrers oder die Umgestaltung der Kirche, werden die Mitglieder der kirchlichen Gremien gehört. Soll zum Beispiel ein neuer Pfarrer berufen werden, so stellt sich der vom Bischof vorgesehene Pfarrer üblicherweise dem Kirchenvorstand und dem Pfarrgemeinderat/Seelsorgerat in einem Kontaktgespräch vor (gilt für den NRW-Teil des Bistums).

Laut Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Münster soll das Gremium mindestens einmal im Jahr der Gemeinde in einer Pfarrversammlung einen Tätigkeitsbericht vorlegen. Die anderen Mitglieder für das Gemeindeleben zu begeistern, sie zur Mithilfe aufzufordern, auch das ist eine wesentliche Aufgabe des Pfarrgemeinde- beziehungsweise des Seelsorgerates.

Mitsprachemöglichkeiten und -rechte setzen sich fort auf regionaler und Bistumsebene.

Mehr zum Thema in kirchensite.de:

  1. Öffnet internen Link im aktuellen FensterBistumshandbuch: Pfarrgemeinderat
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Text: ks | Foto: Michael Bönte
Juni 2002

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