
- Der Generalvikar berät sich als Leiter der Bischöflichen Behörde mit den Hauptabteilungsleitern.
Chef der bischöflichen Verwaltung
Generalvikar
Der Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben. Er handelt in diesem Bereich an Stelle und mit gleicher Vollmacht wie der Bischof selbst.
Der Generalvikar ist Leiter des Bischöflichen Generalvikariates. Er wird vom Bischof frei ernannt und kann von ihm jederzeit wieder abgesetzt werden. Mit der Amtszeit des Bischofs endet auch die des Generalvikars.
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Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.), Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996 | Foto: Michael Bönte
Januar 2009
Beratung und Information
Das Bistum Münster bietet mit der Fachstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen ein Angebot für Hilfesuchende.
Altbischof Kamphaus 80 Jahre
Als "Widersacher Roms", als frommer oder gar einsamer "Rebell" hat sich Franz Kamphaus nie gefühlt.
Jugendkirchen im Bistum
Als erste Jugendkirche im Bistum Münster wurde am 7. Dezember 2002 die Jugendkirche "effata!" in Münster eröffnet.
Reden über Gott und Welt
Am Mittwoch (15.02.2012) ist aus organisatorischen Gründen kein Gesprächspartner aus dem Haus der Seelsorge im Chat.
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