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Seite: Bistumshandbuch  >  D  >  Bistumshandbuch: Diözesanrat im Bistum Münster
09.02.2012
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Diözesanrat
Der Diözesanrat tagt unter dem Vorsitz des Bischofs, ein Moderator leitet die Sitzung. - im Bild (v. r.): Bischof Felix Genn, Moderator Hugo Uebbing, Diözesanrats-Geschäftsführerin Ise Kamp.

Gemeinsam entscheiden

Diözesanrat im Bistum Münster

"Der Diözesanrat ist das oberste synodale Mitwirkungsgremium, durch das die Gläubigen des Bistums ihrer allgemeinen und besonderen Berufung entsprechend an der Leitung des Bistum durch den Bischof teilnehmen", heißt es im Vorwort der Satzung für den Diözesanrat im Bistum Münster. Aus den vielen Bereichen kirchlicher Arbeit sollen hier Vertreter zusammenkommen, um an den zentralen Entscheidungen im Bistum mitzuwirken.

Die Aufgabenfelder dabei sind weit gefasst. Bei der Besetzung wichtiger Ämter in der Diözesanleitung soll der Rat ebenso mitwirken wie bei der Besetzung von Bistumskommissionen und der Schiedsstelle für den Bereich der Mitverantwortung der Laien auf allen kirchlichen Ebenen. Schwerpunkte, Richtlinien und Haushaltspläne auf diözesaner Ebene sollen hier ebenfalls diskutiert werden.

Unter dem Vorsitz des Bischofs

Der Diözesanrat trifft sich in der Regel vier Mal im Jahr und wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Den Vorsitz übernimmt der Bischof. Die Weihbischöfe und Generalvikare der nordrhein-westfälischen und oldenburgischen Bistumsteile sind durch ihr Amt vertreten. Zudem wählen die Kreisdekanatsversammlungen und der Pastoralrat (Offizialatsbezirk Vechta) Delegierte. Weitere Mitglieder werden von den Kreisdechanten, dem Priesterrat, dem Diakonrat, vom Rat der Pastoralreferenten, vom Ordensrat, vom Diözesankomitee der Katholiken und von den Kirchensteuerräten delegiert.

Für die einzelnen Sachbereich, die einer ständigen Mitarbeit des Diözesanrates bedürfen, werden Ausschüsse eingerichtet. Der Hauptausschuss führt die laufenden Geschäfte des Diözesanrates. Zudem gibt es die Ausschüsse für "Caritas und Soziales", "Vermögen und Finanzen" sowie weitere Bistumskommissionen. Bei aktuellen Fragestellungen können Ad-hoc-Ausschüsse gebildet werden. Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.

Mehr zum Thema in kirchensite.de:

  1. Öffnet internen Link im aktuellen FensterBistumshandbuch: Mitsprache von Laien
  2. Öffnet internen Link im aktuellen FensterBistumshandbuch: Diözesanpastoralplan

Zum Herunterladen:

  1. Leitet Herunterladen der Datei einDie Satzung des Diözesanrats

Text: Michael Bönte | Foto: Michael Bönte
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