
- Weihbischof Overbeck.
Domkapitel hat gewählt:
Weihbischof Overbeck ist Diözesan-Administrator
Weihbischof Franz-Josef Overbeck ist für die Zeit der Sedisvakanz zum Diözesan-Administrator des Bistums Münster bestimmt worden. Das Domkapitel wählte den 43-Jährigen am Samstag (29.03.2008) und damit einen Tag nachdem Papst Benedikt XVI. das Rücktrittsgesuch von Bischof Reinhard Lettmann offiziell angenommen hatte.
Franz-Josef Overbeck wurde am 19. Juni 1964 in Marl geboren. Er empfing am 10. Oktober 1989 in der Kirche St. Ignazio in Rom vom damaligen Kurienkardinal Joseph Ratzinger die Priesterweihe. Anschließend setzte er seine Studien in Rom fort. 1989 kam er als Kaplan nach Haltern am See in die Gemeinde St. Sixtus.
Doktor der Theologie
1994 wurde er für weitere Studien freigestellt. Zugleich übernahm Overbeck die Aufgabe als Heimleiter im Deutschen Studentenheim in Münster und wurde Domvikar am St.-Paulus-Dom. Anfang 2000 promovierte Overbeck mit einer Arbeit in katholischer Dogmatik.
Im Jahr 2000 übernahm er die Leitung des Instituts für Diakonat und pastorale Dienste (IDP) im Bistum Münster und wurde zudem Bischöflicher Beauftragter für den Ständigen Diakonat. Das IDP ist das Zentrum für alle Pastoralreferenten, Pastoralreferentinnen und Ständigen Diakone.
Papst Benedikt XVI. ernannte Overbeck am 18. Juli 2007 zum Weihbischof in Münster; als Regionalbischof war er in der rund 365.000 Katholiken zählenden Region Münster-Warendorf tätig.
Kleyboldt stellvertretender Diözesan-Administrator
Zu seinem persönlichen Stellvertreter bestimmte der neue Diözesan-Administrator Domdechant Norbert Kleyboldt (64). Der Prälat war seit 1999 Generalvikar von Bischof Reinhard Lettmann.
Zuvor hatte er 19 Jahre lang die Hauptabteilung Verwaltung im Bischöflichen Generalvikariat in Münster geleitet. Kleyboldt gilt als ausgewiesener Verwaltungsfachmann.
Zügige Wahl
Das Domkapitel setzte mit der Wahl des Administrators umgehend um, was das katholische Kirchenrecht vorschreibt: Es sieht vor, dass innerhalb von acht Tagen nach dem Eintritt der Vakanz des Bischöflichen Stuhls ein Diözesan-Administrator zu wählen war. Das Statut des Domkapitels am St.-Paulus-Dom legt fest, dass dieser von den residierenden Domkapitularen gewählt wird.
Der Diözesan-Administrator leitet übergangsweise das Bistum und hat die Rechte und Pflichten eines Diözesanbischofs. Er darf aber keine Entscheidungen grundsätzlicher Art treffen, die den neuen Bischof in seiner Amtsausübung langfristig binden würden. Seine Amtszeit endet mit der Einführung des neuen Bischofs.
Ende der Amtszeit Lettmanns
Am Freitag (28.03.2008) endete die Amtszeit von Bischof Reinhard Lettmann. Er hatte 28 Jahre die oberste Hirten-, Lehr- und Jurisdiktionsgewalt im Bistum Münster inne. Anlässlich seines 75. Geburtstages wurde er am 9. März offiziell aus seinem Dienst verabschiedet.
Nach dem Ende der Amtszeit Lettmanns am Freitag hatte zunächst der dienstälteste Weihbischof, Regionalbischof Heinrich Janssen (Xanten), die Leitung der Diözese offiziell inne, weil ein Bistum nach kirchenrechtlichen Bestimmungen nicht führungslos sein darf.
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Text: Norbert Göckener | Foto: Michael Bönte
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