
- In Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten, für Gesundheitsfürsorge oder für Fragen des Aufenthaltsrechtes kann eine rechtliche Betreuung der Caritas angefragt werden.
Caritasverband für die Diözese Münster
Rechtliche Betreuung
26 Betreuungsvereine von Caritasverbänden, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in der Diözese Münster bieten Rechtliche Betreuungen an. Knapp die Hälfte führen die hauptamtlichen Mitarbeiter in den Betreuungsvereinen selbst, wenn die Fälle besonders schwierig sind oder keine ehrenamtlichen Betreuer zur Verfügung stehen. Aber 51 Prozent aller Menschen, die Hilfestellung im täglichen Leben benötigen, werden von Ehrenamtlichen begleitet.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter bemühen sich, geeignete ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, sie in die Aufgaben einzuführen, zu beraten und zu begleiten. Zusätzlich informieren sie Interessierte über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung.
Rechtliche Hilfe für Betroffene
Geregelt ist die Rechtliche Betreuung in §§1896 BGB ff: "Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung oder einer körperlichen Behinderung seinen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer" (gesetzlichen Vertreter).
Die Rechtliche Betreuung stellt somit eine wichtige rechtliche Hilfe für die Betroffenen dar, kann aber von ihnen auch als Einschränkung verstanden werden. Sie wird deshalb nur dann eingerichtet, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen nicht durch andere Hilfen besorgt werden können. Die Betreuung wird für unterschiedliche Aufgabenbereiche wie Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten, für die Gesundheitsfürsorge oder für Fragen des Aufenthaltsrechtes bestellt. Bei allen Entscheidungen hat das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten Vorrang.
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Text: pd | Foto: Michael Bönte
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