
- Das Bischöfliche Offizialat beschäftigt sich vor allem mit der Gültigkeit kirchlicher Ehen.
Ehe: Gültig oder nicht gültig - das ist hier die Frage
Bischöfliches Offizialat Münster
Einen richtigen Gerichtssaal gibt es nicht. Nicht einmal so einen, wie man ihn aus dem Fernsehen kennt. Auch keinen Gerichtspräsidenten, denn der heißt Offizial oder Gerichtsvikar und ist der Vertreter des Bischofs für das kirchliche Gerichtswesen. Das Diözesangericht ist schon etwas Besonderes.
Mit seinen rund 30 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beschäftigt sich Offizial Kurt Schulte größtenteils mit so genannten Ehenichtigkeitskeitsverfahren.
Prinzipiell unauflöslich
Nach katholischer Lehre ist eine einmal gültig geschlossene Ehe prinzipiell unauflöslich. Eine Ehe zwischen Christen ist darüber hinaus ein Sakrament, dessen Bestand dem individuellen Zugriff der Ehepartner entzogen ist. "Das kirchliche Gericht kann daher nur prüfen, ob eine Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung gültig zustande gekommen ist und ob bei der Trauung alle Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung vorhanden waren", erläutert Schulte.
Nicht gültig zustande gekommen ist eine Ehe etwa, wenn einer der Partner die Unauflöslichkeit der Ehe oder Nachkommen ausschließt oder wenn einer der Partner nur auf den Druck der Eltern hin geheiratet hat, also keine freie Entscheidung treffen konnte, wie er erläutert.
Schuldfrage ist nicht Thema
"Entscheidend ist darüber hinaus zu betonen, dass es in einem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren nicht darum geht zu prüfen, wer schuldig am Scheitern der Ehe ist, sondern ob die Ehe aus dem in der Klage genannten Grund bei der Trauung ungültig geschlossen wurde", sagt der Gerichtsvikar.
Da der Kirche das Ehesakrament sehr wichtig ist, begnügt sie sich nicht mit der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, wenn es die Ungültigkeit der Eheschließung festgestellt haben sollte, sondern verlangt die Überprüfung dieses Urteils durch ein Berufungsgericht. Wenn zwei Gerichte die Ehe aus dem gleichen Grund für nichtig erklärt haben, sind die Partner frei, eine neue Ehe in der Kirche zu schließen.
Gerichtshof von drei Richtern
Bei Ehenichtigkeitsverfahren bestellt der Offizial einen Gerichtshof von drei Richtern, von denen einer Laie sein kann. Darüber hinaus wirkt in jedem Verfahren ein "Ehebandverteidiger" mit, der alles vorzubringen hat, was für die Gültigkeit der Ehe spricht. Die Parteien können sich Anwälte nehmen, die die nötigen Kenntnisse des Ehe- und Prozessrechts nachweisen und beim kirchlichen Gericht zugelassen sein müssen.
Die Haupttätigkeit des Offizialats ist die Rechtsprechung in diesen Ehesachen. Das Offizialat fällt jährlich in rund 250 Ehenichtigkeitssachen Entscheidungen, etwa 100 in erster Instanz. Mehr als zwei Drittel der Verfahren gehen im Sinn des Klagebegehrens aus, das heißt diese Ehen sind ungültig. "Diese hohe Quote positiver Verfahrensausgänge erklärt sich im Wesentlichen aus einer gründlichen vorgängigen Beratung der Interessenten", erklärt Schulte.
Zuständig für alle kirchlichen Streit- und Strafsachen
Das Bischöfliche Gericht in Münster ist als kirchliches Gericht aber darüber hinaus zuständig für alle kirchlichen Streit- und Strafsachen im Bistum. Außerdem ist es Berufungsgericht für die Erzbistümer Köln, Paderborn und Berlin.
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Kontakt:
Bischöfliches Offizialat / Diözesangericht
Horsteberg 11
48135 Münster
Tel: 0251 / 4956022
offizialat
bistum-muenster.de
www.ehegericht.de
Buchhinweis
Ratgeber Kirchliches Ehegericht: Was tun, wenn die Ehe zerbrochen ist?
Darstellung des Verfahrens mit Fallbeispielen,
Herausgegeben vom Bischöflichen Offizialat Münster,
128 Seiten, 10 Euro, ISBN 3-933-144-30-2, dialogverlag Münster
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Text: Norbert Göckener | Foto:
KNA
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