
- Nicht immer findet die Beichte im Beichtsuhl statt: ein Priester bei einem Beichtgespräch unter freiem Himmel.
Sakrament der Versöhnung
Beichte
"Wem Ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem Ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert." In diesem Wort Jesu aus dem Johannesevangelium sieht die katholische Kirche die "Stiftungsurkunde" für jenen Versöhnungsvorgang, den schon die alte Kirche praktizierte und den man später als Bußsakrament bezeichnete.
Im Lauf der Kirchengeschichte entwickelten sich unterschiedliche Bußverfahren: Schon die Urgemeinde kannte die Praxis der Exkommunikation für eine bestimmte Zeit. Zur Vergebung alltäglicher Fehler hielt man Gebet, Fasten und Almosen für ausreichend.
"Kapitalsünden" wie Glaubensabfall, Mord oder Ehebruch wurden mit einer öffentlichen Buße belegt, das heißt die Büßer wurden von der Eucharistiefeier ausgeschlossen. Die Wiederaufnahme in die Gemeinde geschah meist am Gründonnerstag.
Später entwickelten sich andere Bußverfahren mit leichteren Bußwerken. Seit dem 16. Jahrhundert verlegte man die Beichte vom Altar weg in den Beichtstuhl.
Die heutige Form der Beichte sieht im wesentlich so aus: Der Beichtende betritt den Beichtstuhl oder das Beichtzimmer und wird vom Priester begrüßt; er bekennt und bereut seine Sünden und führt mit dem Geistlichen ein Beichtgespräch, in dem der "Sünder" ein Bußwerk für seine Sünden als Genugtuung übernimmt.
Der Priester erteilt die (sakramentale) Lossprechung, die den folgenden Wortlaut hat: "Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich Dich los von Deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."
Eine weitere Form der Buße sind Bußandachten ohne die sakramentale Lossprechung; sie werden gerade vor den großen kirchlichen Festen gehalten.
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Text: Norbert Göckener | Foto: Michael Bönte
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