Münsterscher Kirchenrechtler:
"Bei Missbrauch Klartext schreiben"
Münster. Der Münsteraner Kirchenrechtler Peter Platen hat dazu aufgerufen, bei einer Neufassung des kirchlichen Strafrechts "Klartext zu schreiben" und eine eindeutige Fassung der Straftatbestände etwa bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche vorzunehmen. "Wir dürfen nicht hinter den Standards rechtsstaatlicher Verfahren zurückbleiben", forderte Platen am Freitag (28.10.2011) in Münster. Vor allem müsse die Kirche künftig auf freiwillige Strafen verzichten und nur noch obligatorische Strafen vorsehen. Platen hielt seine Antrittsvorlesung als außerplanmäßiger Professor an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Uni Münster über das Thema: "Perspektiven für eine Reform des kirchlichen Strafrechts mit besonderem Blick auf den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche".
Inzwischen sei an einer Revision des Strafrechts im kirchlichen Gesetzbuch Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 gearbeitet worden, erläuterte Platen. Die Vorschläge dazu lägen verschiedenen Bischofskonferenzen und theologischen Fakultäten vor. Der Kirchenrechtler kritisierte, dass auch in den neugefassten Normen davon ausgegangen werde, dass sexueller Missbrauch lediglich traditionell als Sünde gegen das sechste Gebot zu betrachten sei. Der Besitz und die Weitergabe von Kinderpornographie aber sei ein neuer Tatbestand.
Heikles Verfahren
Nach Platens Ansicht ist nicht nur im Sinne der Opfer, sondern auch im Sinne der Beschuldigten besser, einen kirchlichen Strafprozess anstatt eines Verwaltungsstrafverfahrens zu führen. "Ein solches Verfahren ist heikel, weil es keinen Verteidiger gibt", sagte er zur Begründung. Das fundamentale Verteidigungsrecht des Beschuldigten aber müsse gewahrt bleiben. "Das muss bei der Reform des Kirchenrechts noch umgesetzt werden." Am Ende eines solchen Strafverfahrens könne dann die Entlassung aus dem Klerikerstand stehen.
Platen wurde 1969 in Mönchengladbach geboren. Er studierte 1989-1995 in Bonn Philosophie, Katholische Theologie und Geschichtswissenschaft. 2004 promovierte er in Münster mit einer Arbeit zum Thema "Die Ausübung kirchlicher Leitungsgewalt durch Laien. Rechtssystematische Überlegungen aus der Perspektive des Handelns durch andere." Nachdem Platen 2005 in Münster habilitiert worden war, wurde er im April 2011 zum außerplanmäßigen Professor an der Katholisch-Theologischen Fakultät ernannt. Außerdem ist er seit 2009 Leiter der Abteilung Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg.
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Text:
KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH
30.10.2011
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