Zahlungen der katholischen Kirche an Missbrauchsopfer:
Leistungen werden nicht auf Sozialbezüge angerechnet
Berlin. Leistungen der Kirche für Opfer sexuellen Missbrauchs werden nicht auf Sozialbezüge angerechnet. Diese Auskunft des Bundesarbeitsministeriums teilte der Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz am Donnerstag (08.09.2011) mit.
Polenz hatte auf Bitten der Stadt-Caritas Münster beim Ministerium angefragt. Er zeigte sich zufrieden mit der Regelung. Es wäre "zynisch" gewesen, wenn Zahlungen an Missbrauchsopfer auf Sozialleitungen angerechnet worden wären, sagte Polenz.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im März beschlossen, dass Opfer sexueller Übergriffe im Raum der Kirche bis zu 5.000 Euro erhalten können, wenn sie Ansprüche vor Gericht wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen können. Solche Zahlungen versteht die Kirche als "Anerkennung von Leid" und ausdrücklich nicht als Entschädigung, weil der Schaden durch sexuellen Missbrauch nicht wiedergutzumachen sei. In besonders schweren Fällen kann mehr Geld gezahlt werden. Zusätzlich übernimmt die Kirche unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Psychotherapien und Paarberatungen.
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Text: jjo
08.09.2011
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