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24.05.2012
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Bischof Ackermann

Bischof Ackermann ist Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz.

Kirche stellt Konzept vor

Vier Säulen zur Entschädigung

Bonn. Ein Konzept zur Entschädigung der Opfer von sexuellem Missbrauch hat die katholische Kirche am Donnerstag (30.09.2010) beim Runden Tisch der Bundesregierung in Berlin vorgelegt. Wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) erfuhr, sieht der Entwurf vier Säulen möglicher Leistungen vor: Eine Säule besteht aus einer einmaligen Zahlung eines Geldbetrags, der als "finanzielle Anerkennung" des zugefügten Leids gelten soll. Als weitere Leistung soll es Opfern ermöglicht werden, therapeutische Hilfe oder therapeutische Paarberatung in Anspruch zu nehmen. Zum dritten soll es Regelungen für individuelle Härtefälle geben. Schließlich wollen die Bischöfe sich für einen "Präventionsfonds" stark machen, mit dem beispielhafte Projekte zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch gefördert werden.

Konkrete Summen für Entschädigungen nennt der Entwurf, der laut Bischofskonferenz auch mit den katholischen Orden abgesprochen ist, erneut nicht. Es sei Sache des Runden Tisches, eine gemeinsame Regelung für alle betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu finden, also auch für Sportvereine oder Schulen, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Es dürfe nicht dazu kommen, dass durch unterschiedliche Entschädigungssummen bestimmte Opfergruppen herausgehoben oder benachteiligt würden.

"Stein ins Wasser werfen"

Ackermann sagte, die katholische Kirche lege damit als erste der am Runden Tisch beteiligten Gruppen einen Vorschlag zur Entschädigung vor. "Wir wollen damit auch einen Stein ins Wasser werfen, damit der Runde Tisch nicht erst Ende kommenden Jahres eine Entscheidung fällt", fügte er hinzu. Ziel der Kirche sei es, das Leid und Unrecht, das den Opfern angetan wurde, anzuerkennen, das Unrecht zu verurteilen und zur Bewältigung belastender Lebensumstände beizutragen. Der Trierer Bischof verwies darauf, dass auch derzeit schon Therapien für Opfer gezahlt würden.

Bei den Angeboten für Therapien stützt sich die Bischofskonferenz nach eigener Darstellung auf Erfahrungen von Psychotherapeuten und Paarberatern. So sollen bei Psychotherapie höchstens 50 Stunden in Höhe von 85 Euro und bei Paartherapie 25 Sitzungen in Höhe von maximal 100 Euro übernommen werden. Eine rückwirkende Finanzierung von Therapien ist nicht vorgesehen.

Bei Entschädigungszahlungen betont der Entwurf, dass schnelle und unbürokratische Hilfe erfolgen solle. Auch in den Fällen, in denen die Taten oder Ansprüche noch nicht verjährt sind, will die Kirche auf außergerichtliche Zahlungen setzen, um den Opfern weitere Gerichtsprozesse zu ersparen.

Entschädigung nicht aus Kirchensteuern

Priorität muss laut Entwurf eine Entschädigung durch die Täter haben. In zweiter Linie seien dann der jeweilige Orden, das Kloster oder das Bistum gefragt. Wichtig ist den Bischöfen, dass die Wiedergutmachungsleistungen durch die jeweils betroffene kirchliche Körperschaft vor Ort gezahlt werden. Koordinieren und begutachten soll die Entschädigung aber eine zentrale Koordinierungsstelle. Ackermann betonte, die Bischöfe seien sich einig, dass Zahlungen nicht aus allgemeinen Kirchensteuermitteln erfolgen sollten; dazu müssten andere Finanztöpfe herangezogen werden.

Der Runde Tisch der Bundesregierung zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs ist an diesem Donnerstag zum zweiten Mal in großer Runde zusammengekommen. Opferverbände hatten in den vergangenen Monaten Entschädigungssummen bis zu mehr als 80.000 Euro gefordert. Der Jesuitenorden hatte erklärt, er wolle Opfer mit einer Summe im "vierstelligen Bereich" entschädigen. Die Rede war von pauschal 5.000 Euro. Die Odenwaldschule will den rund 50 Opfern sexuellen Missbrauchs insgesamt mindestens 100.000 Euro Entschädigung zahlen.

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, hatte die Haltung der Kirche zuletzt als zu zögerlich kritisiert. Zuvor hatte sie die Kirche und andere Gruppen aufgefordert, eigene Konzepte zur Entschädigung vorzulegen und nicht auf den Runden Tisch zu warten.

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Text: KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Michael Bönte
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