
Bischof em. Walter Mixa.
Rücktritt angeblich erzwungen - Mixa will widerrufen haben
Bayerische Bischöfe weisen scharfe Kritik Mixas zurück
München / Augsburg / Münster. Die bayerischen Bischöfe haben den Vorwurf des früheren Augsburger Bischofs Walter Mixa zurückgewiesen, sein Rücktritt sei unter Mitwirkung anderer Bischöfe erzwungen worden. "Es ist alles rechtmäßig gelaufen", erklärte der Pressesprecher der Freisinger Bischofskonferenz, Bernhard Kellner, am Mittwoch (16.06.2010) in München. "Zum Schutz des emeritierten Bischofs sehen wir davon ab, Einzelheiten öffentlich auszubreiten." Die bayerischen Bischöfe wünschten Mixa "weiter gute Genesung". Sein Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik sei "ein erster wichtiger Schritt" gewesen.
Mixa hatte am Mittwoch (16.06.2010) in der Zeitung "Die Welt" deutschen Bischöfen vorgeworfen, sie hätten ihm ohne Vorwarnung eine "vorgefertigte" Rücktrittserklärung vorgelegt. Nach seiner Unterschrift am 21. April habe er den Rücktritt drei Tage später widerrufen. Papst Benedikt XVI. nahm jedoch am 8. Mai das Rücktrittsgesuch an.
Mixa erwägt Gang nach Rom
Vorausgegangen war eine wochenlange Debatte um Mixa, bei der es um Prügelvorwürfe und finanzielle Unregelmäßigkeiten ging. Eine Anschuldigung wegen sexuellen Missbrauchs erhärtete sich nicht. Nun erwägt Mixa nach eigenen Worten gegen die Annahme seines Amtsverzichts einen Gang vor das Appellationsgericht des Papstes. Benedikt XVI. werde ihn im Juli zu einem Gespräch empfangen, so Mixa.
Ihm war vorgeworfen worden, er habe als Stadtpfarrer von Schrobenhausen in den 1970er und 1980er Jahren Heimkinder verprügelt. Ein externer Sonderermittler bewertete die Vorwürfe Mitte Mai als weitgehend glaubwürdig. Allein von acht ehemaligen Heimkindern liegen eidesstattliche Versicherungen vor. Nach anfänglichem Abstreiten hatte der Bischof noch im April zumindest Ohrfeigen zugegeben. Ein weiterer Vorwurf lautet, Mixa habe Geld der Trägerstiftung des Waisenhauses zweckentfremdet.
Der "Welt" sagte Mixa, er könne sich bis heute nicht an die "Prügelstrafen" erinnern. Zugleich gab er zu, an körperlichen Züchtigungen beteiligt gewesen zu sein, "wie sie damals in der Jugendarbeit – erst recht mit sogenannten schwer erziehbaren Kindern – üblich und bis 1980 auch rechtens waren". Es sei aber "sicher ein Fehler gewesen, "dass ich das nicht gleich, sondern erst so spät eingeräumt habe".
Bischöfe hätten sich "brüderlicher" verhalten können
Dennoch zeigte sich Mixa von Mitbrüdern in der Deutschen Bischofskonferenz und im Bistum Augsburg tief enttäuscht. Das Verhalten des Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, und des Münchner Erzbischofs Reinhard Marx "hätte brüderlicher sein können", kritisierte er. Statt eines Rücktritts hätten sie ihm eine Auszeit nahelegen können, "bis alle Vorwürfe abschließend untersucht worden wären". Allerdings hatten Zollitsch und Marx Mixa am 21. April öffentlich eine Auszeit nahegelegt.
Die Diözese Augsburg ließ in einer Mitteilung wissen, es sei ihr nicht an einer öffentlichen Auseinandersetzung mit Mixa gelegen. Die Bistumsverantwortlichen hätten "das Richtige und Notwendige getan". Sie seien nun bemüht, Mixa zu helfen, "für sich eine gute Zukunft zu planen". Dies müsse er aber auch wollen.
Lüdicke: Rechtlich nur geringe Chancen
Indes räumt der münstersche Kirchenrechtler Klaus Lüdicke Mixa keine Chancen ein, durch ein kirchliches Gericht wieder ins Amt eingesetzt zu werden. Dies wäre nach Kirchenrechtskanon 125 § 1 nur möglich, wenn Mixa sein Rücktrittsgesuch unter einem "unwiderstehlichen Zwang" wie etwa körperlicher Gewalt eingereicht hätte, sagte Lüdicke. Dies sei aber nicht der Fall.
Laut Lüdicke kann Mixa nach Kanon 125 § 2 und Kanon 188 durchaus geltend machen, dass er sein Rücktrittsgesuch unter rechtswidrigem Druck eingereicht habe. Aber selbst wenn das Gericht dieser Darstellung folge, hätte das keine Auswirkungen, weil der Papst den Rücktritt bereits angenommen habe. Das Gericht könnte Mixa nicht wieder als Bischof von Augsburg einsetzen, sondern allenfalls der Papst, der aber auch über eine ganz andere Verwendung befinden könne.
Lüdicke wies darauf hin, dass der Papst Mixa auf Basis eines Rücktrittsgesuchs entpflichtet hat. Sollte es stimmen, dass Mixa drei Tage später sein Rücktrittsgesuch widerrufen habe, dann habe Benedikt XVI. den Rückzieher nicht beachtet oder nicht für ausschlaggebend gehalten.
Rom: Entscheidung wird wohl nicht geändert
Am Abend bestätigte Vatikansprecher Federico Lombardi, dass Benedikt XVI. in den "nächsten Wochen" den emeritierten Bischof Mixa in Audienz empfangen wird. Es sei jedoch "nicht anzunehmen, dass die Entscheidung des Papstes noch einmal geändert werde".
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Übersicht: Kindesmissbrauch
Text:
KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH, jjo | Foto: pd
16.06.2010
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