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24.05.2012
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Bischof Felix Genn.

Bischof Felix Genn.

Erlass über die Namensgebung bei Fusionen

Geschichte der Kirche vor Ort widerspiegeln

Bistum. Bischof Felix Genn hat Kriterien zur Namensgebung der Pfarrgemeinde und der Pfarrkirche bei neu zu bildenden Gemeinden erlassen. Im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Münster schreibt Genn, dass er, wie sein Vorgänger Reinhard Lettmann, weiterhin Vorschläge der Gemeinden entgegennehmen möchte. Allerdings werde auch er sich vorbehalten, "dass ich persönlich den Namen der neuen Gemeinde bestimme".

Für seine Entscheidung nennt der Bischof drei maßgebliche Kriterien. Erstens: "Der Name der Pfarrgemeinde und der Pfarrkirche soll grundsätzlich identisch sein." Wenn also beispielsweise die Gemeinde St. Marien in A-Stadt und die Gemeinde St. Josef in B-Stadt fusionieren und St. Marien die Pfarrkirche der neuen Pfarrgemeinde wird, so erhält auch die neue Pfarrgemeinde den Namen St. Marien. St. Josef wird dann Filialkirche der Gemeinde. Diese Regelung würde auch bedeuten, dass kein zusätzlicher Name in Frage kommt. Die neue Gemeinde mit einer St.-Marien- und einer St.-Josef-Kirche könnte also zum Beispiel nicht Herz Jesu heißen.

Durch diese Regelung solle verhindert werden, dass es für die Menschen in der neuen Gemeinde und bei der Kommunikation nach außen zu Missverständnissen kommen könne. Das schließe jedoch nicht aus, schreibt der Bischof, "dass ich in einem begründeten Einzelfall auch eine davon abweichende Entscheidung treffe".

Als zweites Kriterium nennt Genn, dass der Name der neu zu bildenden Pfarrgemeinde kein Kompromiss "aus einer augenblicklichen Stimmungs- oder Konfliktlage" sein dürfe. Wenn sich die Gemeinden St. Marien und St. Josef nicht auf einen gemeinsamen Namen einigen können, könnten sie als Notlösung nicht ohne Weiteres einen zusätzlichen Namen wählen.

Der Name der fusionierten Gemeinde müsse "sowohl der geschichtlichen Vergangenheit als auch der Zukunft gerecht werden", heißt es in dem Erlass als drittes Kriterium. Wenn also die Gemeinde St. Johannes vor Jahrzehnten aus der Gemeinde St. Elisabeth entstanden ist und die beiden fusionieren, ist es sinnvoll, die neue Gemeinde nach der ehemaligen Muttergemeinde St. Elisabeth zu benennen.

Sowohl die reiche Geschichte des Bistums als auch die Geschichte der Kirche vor Ort solle durch den Namen der neu zu bildenden Gemeinde widergespiegelt werden, heißt es in dem Erlass weiter. Einmal angenommen, die Gemeinden St. Ida (entstanden vor 650 Jahren), die Gemeinde St. Ludgerus (entstanden vor 620 Jahren) und die Gemeinde Heilige Familie (entstanden vor 45 Jahren) fusionieren. Dann wäre es im Hinblick darauf auf die Geschichte des Bistums Münster mit dem heiligen Ludgerus als Gründer und der heiligen Ida als erster Heiligen Westfalen nicht sinnvoll, die Gemeinde Heilige Familie zu nennen – es sei denn, diese Kirche wird die Pfarrkirche. Mit Blick auf die Bistumsgeschichte würden die Gemeinden sich dann auf St. Ida oder St. Ludgerus einigen.

Vor Ort könnte diese Regelung aber auch bedeuten, dass zum Beispiel die Kirche eines Wallfahrtsorts Pfarrkirche und damit Namensgeber der neuen Pfarrgemeinde wird, um die herausragende Bedeutung zu unterstreichen.

Gleichzeitig könnten als Pfarrpatrone aber auch junge Selige und Heilige des Bistums Münster zum Zug kommen, wie beispielsweise Edith Stein, Euthymia, Anna Katharina Emmerick oder Clemens August von Galen, die in einigen Orten des Bistums Spuren hinterlassen haben. Die Gemeinden könnten dies durch die Namensgebung verdeutlichen.

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