
Abschlusspodium bei der Fachtagung zum Thema Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit mit Professor Alfred Hierold (2.v.r.).
Richter Hierold zieht positive Bilanz der KAGO
Kirchliche Arbeitsgerichte haben sich bewährt
Haltern. "Es geht nicht an, dass die Kirche einerseits eine auskömmliche Erwerbsbeschäftigung für alle Arbeitnehmer verlangt, gleichzeitig aber ein kirchlicher Träger Lohndumping betreibt, indem er - wie bei einem Kolping-Bildungswerk geschehen - aus Kostengründen die pädagogischen Mitarbeiter in Ich-AGs entlässt." Viel Beifall erhielt Professor Alfred Hierold, Richter am kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn, für diese Aussage. Hierold sprach am Donnerstag (10.09.2009) bei der sechsten gemeinsamen Fachtagung für Mitarbeitervertretungen und Dienstgeber im Bistum Münster, die mit mehr als 130 Teilnehmern in Haltern am See stattfand.
Wie die Bischöfliche Pressestelle in Münster mitteilte, zog Hierold eine positive Bilanz der vor vier Jahren eingeführten Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO). Befürchtungen, die Entscheidungen der kirchlichen Arbeitsgerichte würden nicht ernst genommen, hätten sich nicht bewahrheitet. "Bislang gab es keine größeren Probleme bei der Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen."
Beitrag zum Rechtsfrieden
Strafen hätten nicht verhängt werden müssen, sagte Hierold. "Dies zeugt von einem großen Vertrauen in die Unabhängigkeit und Autorität der Kirchlichen Arbeitsgerichte und ist ein Zeichen für eine intakte Rechtskultur in der Kirche." Die KAGO habe sich in der Praxis bewährt und werde von allen Beteiligten akzeptiert.
Auch aus Sicht der Mitarbeiter habe die KAGO zum Rechtsfrieden im Bereich der inner- und überbetrieblichen Mitbestimmung beigetragen. Dies bestätigte Richterin Roswitha Stöcke-Mulack vom Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgericht Hamburg. Sie bezeichnete die KAGO als "riesengroße Chance", die wahrgenommen worden sei, um zu einer neuen einheitlichen Rechtsprechung und Auslegung zu kommen. Die gerichtlichen Entscheidungen würden mehr Klarheit und Sicherheit schaffen. "Insgesamt konnten wir gut mit der KAGO arbeiten." Dies belege auch die Tatsache, dass bei der inzwischen in Rom vorgelegten Überarbeitung der KAGO keine tief greifenden Neuregelungen für nötig erachtet wurden.
Künftig mehr Verfahren um Ausgliederungen
Richter Hierold erwartet, dass künftig mehr Verfahren anfallen, in denen es um Streitfälle um die versuchten Ausgliederungen aus dem kirchlichen Rechtssystem geht. Passend dazu schilderte KAB-Rechtschutzsekretär Ulrich Richartz das Beispiel eines kirchlichen Krankenhauses am Niederrhein, wo die Therapeuten in eine GmbH überführt und damit von der Tarifentwicklung im kirchlichen Dienst abgekoppelt worden seien. "Sie arbeiten weiter an den gleichen Patienten, sind aber finanziell schlechter gestellt."
Hierold appellierte an die Dienstgeber, die wirtschaftlichen Rahmendaten gegenüber den Mitarbeitern umfassend offen zu legen. Die Mitarbeiter forderte er auf, Wege mitzugehen, um eine Einrichtung zu retten und die Arbeitsplätze zu erhalten: "Dies ist eine Frage der Vernunft."
"Kein schlechtes Gewissen"
Im abschließenden Podium wies KAB-Rechtschutzsekretär Richartz darauf hin, dass trotz aller positiven Erfahrungen manche Dienstgeber auch erheblichen Druck auf Mitarbeitervertretungen ausüben würden, um sie daran zu hindern, Klage vor dem kirchlichen Arbeitsgericht zu erheben. "Niemand muss sich ein schlechtes Gewissen einreden lassen", sagte der Rechtssekretär. "Es geht ja darum, einen Sachverhalt sachlich und richterlich klären zu lassen."
Text: als/pd | Foto: pd
11.09.2009
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