
Das Kibiz will die Betreuung in den NRW-Kindergärten verbessern.
Lob und Kritik von Diözesan-Caritasdirektor Kessmann
NRW-Caritas mit gemischter Kibiz-Bilanz
Düsseldorf / Bistum. Die Caritas in Nordrhein-Westfalen hat eine gemischte Bilanz des vor einem Jahr in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) gezogen. Als Erfolg wertet der münstersche Diözesan-Caritasdirektor Heinz-Josef Kessmann in der Zeitschrift "Caritas in NRW" den Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige und die durchschnittlich längeren Betreuungszeiten. Dadurch hätten gerade Kinder aus benachteiligten Familien besser gefördert werden können. Kritisch sei oft die Raumsituation in Tageseinrichtungen.
Die durch die demografische Entwicklung drohende Schließung von Gruppen und Entlassung von Mitarbeitern konnte laut Kessmann durch den Ausbau der Kinderbetreuung abgewendet werden. Im Schnitt sei sogar von einer besseren Beschäftigungssituation auszugehen. Entgegen anderslautenden Behauptungen sei auch nicht die Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse angestiegen.
Vielfach fehlen Voraussetzungen
In vielen Tageseinrichtungen fehlten aber häufig die notwendigen Voraussetzungen für eine altersgerechte Betreuung gerade der unter dreijährigen Kinder, so der Caritas-Direktor. Das Investitionsprogramm aus Bundesmitteln sei viel zu spät angelaufen. Die neue Finanzierungsform in Form von Kinderpauschalen bewertet Kessmann zurückhaltend. Dadurch zahlten Land und Kommunen nur die tatsächlich belegten Plätze, womit das finanzielle Risiko auf die Träger verlagert worden sei. Zwar habe dies wegen des gestiegenen Betreuungsbedarfs im abgelaufenen Jahr keine Probleme ergeben. Abzuwarten sei, wie sich das Risiko in den kommenden Jahren entwickle.
Die Kinderpauschalen hätten sich "im Großen und Ganzen als auskömmlich erwiesen", betont der Caritas-Direktor. Sie reichten aber nicht für die Finanzierung der aufwändigeren Arbeit in sozialen Brennpunkten. Zum Ausgleich der Lohnsteigerungen müssten aber die Pauschalen über die vorgesehenen 1,5 Prozent hinaus erhöht werden. Im Wettbewerb um Fachkräfte müsse die Erhöhung bei den kommunalen Entgelttarifen auch von den übrigen Trägern bald übernommen werden. Ohne einen Ausgleich der Tarifsteigerungen drohten Stundenkürzungen und damit Qualitätseinbußen bei der Betreuung.
Probleme gab es laut Kessmann auch durch fehlende Übergangsregelungen von alten zum neuen Gesetz. Verwaltungs- und Abrechnungsprogramm stünden bis heute nicht zur Verfügung. Dies habe den bürokratischen Aufwand erhöht habe, statt ihn zu senken.
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