
Werbeplakat zur Pfarrgemeinderatswahl mit dem Slogan "Wählen Sie doch mal Kirche!"
Wahlen der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände
Suche nach Kandidaten für die kirchlichen Gremien
Bistum. Viele Pfarrgemeinden haben in den letzten Jahren auf strukturelle, finanzielle, personelle und pastorale Anforderungen erfolgreich reagiert. Nun gilt es wieder, Kräfte zu bündeln: Für die am Samstag und Sonntag (07./08.11.2009) stattfindenden Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen suchen die Gemeinden in den kommenden Wochen Kandidatinnen und Kandidaten.
Pfarrer Thomas Stapper von der Gemeinde Ss. Cornelius und Cyprianus in Metelen ist optimistisch, wieder genügend Kandidaten für die Wahl der Gremien zu finden. In seiner Gemeinde leitet er den Wahlausschuss für die Kirchenvorstandswahl. Wie nach der Wahlordnung vorgeschrieben, wird die Hälfte des Kirchenvorstands neu gewählt beziehungsweise wiedergewählt. In Metelen besteht der Kirchenvorstand aus zehn Mitgliedern. Fünf Mitglieder bleiben noch weitere drei Jahre im Amt, deshalb sind im November fünf neue Kandidaten zu wählen. "Drei bisherige Vertreter kandidieren nicht mehr. Deshalb suchen wir noch Frauen und Männer, die sich zur Wahl stellen. Einige Zusagen habe ich bereits", sagt Stapper. Für ihn zeichnet sich eine lebendige Gemeinde dadurch aus, dass sich genügend Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen und viele Wahlberechtigte den Weg zur Urne finden.
Im Kirchenvorstand gebe es viele Möglichkeiten, sich einzubringen: im Bau- und Grundstücksausschuss, in der Verwaltung der Kindergärten, im Rechnungs- und Prüfungsausschuss oder im Personalausschuss.
Auch für die Pfarrgemeinderatswahlen laufen die Vorbereitungen in Metelen auf Hochtouren. Pastoralreferentin Ruth Bentler, die dafür den Wahlausschuss leitet, sagt über den Pfarrgemeinderat: "Er ist ein wichtiges Gremium, in dem ehrenamtliche Christen die Möglichkeit haben, die Gemeinde aktiv mitzugestalten. Dazu werden Frauen und Männer gesucht, die Zeit und Tatkraft in den Dienst der Gemeinde stellen können und möchten." Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann kandidieren – bei der Kirchenvorstandswahl müssen die Kandidaten am Wahltag mindestens 21 Jahre alt sein.
Wie in Metelen bereiten nahezu alle Pfarreien des Bistums die Pfarrgemeinderatswahlen oder die Wahlen zu den Räten der Seelsorgeeinheiten vor. Dass auch diese Wahl nach den Pfarrgemeinderatswahlen 2001 und 2005 wiederum nicht überall gleichzeitig stattfindet, liegt in den Strukturreformen begründet. Einige Gemeinden bereiten noch Fusionen vor. Deshalb bestehen für sie Ausnahme-Regelungen.
Für den Fall, dass Pfarreien nach dem 01.09.2009 fusionieren oder eine Seelsorgeeinheit bilden, gilt folgende Regelung: Wenn Pfarreien bis zum 31.12.2010 fusionieren, kann die Amtszeit der jetzigen Pfarrgemeinderäte auf Antrag beim Bischöflichen Generalvikar verlängert und nach der Fusion ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt werden. Ein neuer Wahltermin muss in diesem Fall ebenfalls beim Generalvikar beantragt werden. Er muss so liegen, dass der Wahlausschuss spätestens drei Monate nach der Fusion einberufen wird. Findet die Fusion nach dem 31.12.2010 statt, ist der Wahltermin 7./8.11.2009 einzuhalten und nach der Fusion für den Rest der regulären Amtszeit ein Übergangsgremium zu bilden, das die Aufgaben des Pfarrgemeinderats wahrnimmt. Gleiches gilt für die Wahl der Räte der Seelsorgeeinheiten.
Nach dem derzeitigen Stand bleiben diese Regelungen allerdings die Ausnahme, weil in vielen Gemeinden der Fusionsprozess abgeschlossen werden konnte.
Einladung zur Wahl
In diesem Jahr haben die nordrhein-westfälischen Diözesen als Werbekampagne gemeinsam das Motto "Wählen Sie doch mal Kirche!" entwickelt. Das Motto möchte den Blick weiten: Zur Wahl steht nicht nur ein Gremium, sondern die Kirche selbst. Mit der Wahl zeigt die Kirche Gesicht.
Johannes Schnettler aus der Diözese Aachen erklärt die Werbung so: "Unsere Plakate überraschen mit einer doppelten Botschaft: Sie fordern Menschen zur Wahl auf, die wir nur selten oder gar nicht in unseren Gemeinden antreffen. Zugleich zeigen sie uns ein Bild von der Vielfalt kirchlicher Präsenz, die sich nicht nur in den Pfarreien, sondern an den unterschiedlichen Orten unserer Gesellschaft ereignet."
Terminplan für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen
Fristen beachten
Um die Wahl der Pfarrgemeinderäte und Räte der Seelsorgeeinheiten ordnungsgemäß durchführen zu können, sollten die in der Wahlordnung vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden: Bis zum 13.09.2009 haben die Pfarreien den Wahlausschuss zu berufen. Der Wahlausschuss muss bis zum 27.09.2009 den Wahlvorschlag bekannt geben mit dem Hinweis auf die Möglichkeit von schriftlichen Ergänzungsvorschlägen. Bis zum 18.10.2009 hat die Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlags zu erfolgen. Bis zum 04.11.2009 können die Wähler die Briefwahlunterlagen beantragen. Die eigentliche Wahl erfolgt am 7./8.11.2009. Die Ergebnisse sind bis zum 15.11.2009 zu veröffentlichen. Die Möglichkeit des Einspruchs besteht bis zum 22.11.2009. Die erste Sitzung des Pfarrgemeinderats sollte bis zum 29.11.2009 erfolgen. Auf einer zweiten Sitzung, die bis zum 20.12.2009 stattfinden sollte, wird der Vorstand des Pfarrgemeinderats gewählt. Bis zum 03.01.2009 müssen die Pfarreien das Bischöfliche Generalvikariat Münster über den Verlauf der Wahl und die Zusammensetzung des Gremiums informieren. Für die Kirchenvorstandswahlen gilt ein ähnlicher Terminplan. Die Fristen variieren allerdings.
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Text: Johannes Bernard | Foto: Johannes Bernard in
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