
Die Kirchen kritisieren die Freigabe der Ladenöffnungszeiten im Advent. Damit werde im Dezember der Sonntag für viele zum Regelarbeitstag.
Kritik an Ladenöffnungszeiten im Advent
Verfassungsgericht verhandelt über Sonntagsschutz
Karlsruhe. Der Schutz der Sonn- und Feiertage steht am Dienstag (23.06.2009) auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. In Karlsruhe geklagt haben die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin gegen eine vom dortigen Senat verabschiedete Regelung.
In Berlin können die Geschäfte an allen Adventssonntagen sowie an sechs weiteren Sonn- und Feiertagen öffnen. Mit der Föderalismusreform von 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenöffnungszeiten auf die Länder über. Die Berliner Regelung ist deutschlandweit die liberalste.
Sonntag wird für viele zum Regelarbeitstag
Der scheidende Vorsitzende des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Berliner Bischof Wolfgang Huber, und Kardinal Georg Sterzinsky kritisieren vor allem die Freigabe der Ladenöffnungszeiten im Advent. Damit werde im Dezember der Sonntag für viele zum Regelarbeitstag. Bei der von großem Medieninteresse begleiteten mündlichen Verhandlung vor dem Ersten Senat unter Leitung des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier wollen die Kirchen deutlich machen, warum sie Grundrechte verletzt sehen.
Der verfassungsverbürgte Schutz der Sonn- und Feiertage beziehe sich nicht nur auf die Möglichkeit, Gottesdienste abhalten zu können, sondern es gehe um die institutionelle Garantie zur "seelischen Erhebung", argumentieren sie. Wirtschaftliche Motive könnten die Regelung nicht rechtfertigen. Huber und Sterzinsky wollen beide zur Verhandlung nach Karlsruhe kommen. (AZ 1 BvR 2857/07) und (1 BvR 2858/07)
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KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Gerd Altmann,
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