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24.05.2012
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Neues Dokument der Kleruskongregation

Entlassung von Priestern erleichtert

Vatikanstadt. Priester können bei sexuellen Vergehen oder beim Bruch ihres Zölibatsversprechens künftig leichter aus dem Klerikerstand entlassen werden. Es gehe darum, "Skandal zu beseitigen, Gerechtigkeit wiederherzustellen und den Schuldigen zu bessern", sagte der Sekretär der Kleruskongregation, Erzbischof Mauro Piacenza, am Freitag (05.06.2009) in Radio Vatikan.

Papst Benedikt XVI. bevollmächtigte demnach die Kleruskongregation, die sogenannte Laisierung in bestimmten Fällen auch ohne den Antrag des betreffenden Priesters zu verfügen. Den Wortlaut des neuen Rechtsdokumentes selbst gab der Vatikan nicht bekannt.

"Gerechte Strafe oder Buße"

Nach Auskunft Piacenzas betrifft die Verfügung des Papstes vom 30. Januar drei Fallgruppen: Demnach kann die Kleruskongregation Priestern strafweise ihren Status aberkennen, wenn sie auch nur eine zivile Eheschließung versucht haben und trotz Abmahnung an ihrer "irregulären und skandalösen" Lebensweise festhalten; das Gleiche gelte bei öffentlich bekannt gewordenen schweren sexuellen Vergehen von Geistlichen.

Ebenso erhält die Kongregation laut Piacenza die Sonderbefugnis für eine "gerechte Strafe oder Buße", wenn Priester öffentlich gegen kirchliches oder göttliches Recht verstoßen. In besonders gravierenden Fällen und bei mangelnder Besserung des Schuldigen könnten die Sanktionen bis zur dauerhaften Entlassung aus dem Klerikerstand reichen.

Dienstaufsicht der Bischöfe

Schließlich könne die Vatikanbehörde auch solche Priester für laisiert erklären, die über fünf Jahre hinweg ihren Dienst verlassen hätten und ihm weiterhin "freiwillig und unerlaubt" fernblieben, so der Erzbischof. Er betonte zugleich, das neue Verfahren lasse die Rechte und Pflichten der Bischöfe in der Dienstaufsicht unverändert. So werde der Vatikan in Sachen Laisierung nicht von sich aus aktiv, sondern nur auf Anfrage des bischöflichen Vorgesetzten eines Priesters.

Die Existenz der neuen Rechtsverordnung war nur durch einen Pressebericht bekannt geworden. Demzufolge hatte die Kleruskongregation am 18. April ein entsprechendes Schreiben an die Nuntiaturen weltweit verschickt mit der Maßgabe, die Ortsbischöfe zu informieren.

"Kinder von Priestern haben das Recht auf Vater"

Der Präfekt der Kongregation, Kardinal Claudio Hummes, hatte der US-Nachrichtenagentur CNS den Sinn der Verordnung damit erklärt, Kinder von Priestern hätten "das Recht, einen Vater zu haben, der sich in einer korrekten Situation vor seinem Gewissen und vor den Augen Gottes befindet".

Zwei Tage später legte der Vatikan nun mit dem präzisierenden Interview des Sekretärs der Kongregation nach. Dessen Erläuterungen wurden von Radio Vatikan gleichzeitig auf Italienisch, Englisch und Spanisch publiziert.

Text: Öffnet externen Link in neuem FensterKNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH
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