- "Die Gesamtheit der Gläubigen kann im Glauben nicht irren..."
Im Glauben nicht irren
Unfehlbarkeit
Der oft missverstandene Begriff Unfehlbarkeit besagt, dass die Kirche als ganze durch den Heiligen Geist vor Irrtum bewahrt wird.
Entsprechend formuliert das Zweite Vatikanische Konzil: "Die Gesamtheit der Gläubigen kann im Glauben nicht irren, wenn sie von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert."
Unfehlbar sind auch die Bischöfe, wenn sie die Lehre Christi in Gemeinschaft miteinander und mit dem Papst übereinstimmend und als endgültig verpflichtend vortragen, auch wenn sie dabei räumlich von einander getrennt sind.
Dies gilt umso mehr, wenn sie auf einem ökumenischen (allgemeinen) Konzil vereint für die ganze Kirche Lehrer und Richter des Glaubens und der Sitten sind.
Das Zweite Vatikanische Konzil bestätigt darüber hinaus die Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils (1869-1870), dass der Papst stets vor Irrtum bewahrt bleibt, wenn und sofern er "ex cathedra" (d.h. in seiner Eigenschaft als oberster Hirte und Lehrer der Gesamtkirche und mit der erklärten Absicht kraft apostolischer Vollmacht letztverbindlich zu entscheiden) über Fragen des Glaubens und der Sitten urteilt (Primat). Ein solches Urteil gilt aus sich heraus und nicht dank der Zustimmung der Kirche.
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Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.), Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996 | Foto: Michael Bönte
Februar 2009
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