
- Der Religionsunterricht ist ein Pflichtfach im Rahmen des staatlichen Unterrichts.
Pflichtfach im Rahmen des Unterrichts
Religionsunterricht
Der Religionsunterricht ist nach dem Grundgesetz (Art. 7 Abs. 3) in der Bundesrepublik Deutschland ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen (mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen). Der Religionsunterricht ist daher grundsätzlich Pflichtfach im Rahmen des staatlichen Unterrichts.
Es besteht jedoch die Möglichkeit sich abzumelden, wobei dann gegebenenfalls an einem Ersatzunterricht (Ethikunterricht) teilzunehmen ist. Die Abmeldung kann vor dem vierzehnten Lebensjahr nur durch die Eltern erfolgen, danach nur auf Antrag des Schülers selbst. Es darf auch kein Lehrer gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, Religionsunterricht zu halten.
Das Grundgesetz legt fest, dass der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Der Religionsunterricht gehört daher zu den gemischten Angelegenheiten zwischen Staat und Kirchen. Er ist grundsätzlich konfessionsgebunden. Die jeweiligen Religionsgemeinschaften legen den Inhalt und die Methodik selbstständig fest und befinden auch über die zu verwendenden Bücher und Medien. Eine kontroverse Diskussion wurde durch das in Brandenburg eingeführte Pflichtfach LER = "Lebensgestaltung, Ethik und Religionskunde" ausgelöst.
Zur Erteilung von Religionsunterricht ist neben der vom Staat geforderten Qualifikation (Diplom, Staatsexamen) auch eine besondere kirchliche Beauftragung erforderlich, die Misso canonica. Diese kann auch wieder entzogen werden, wenn der betreffende Lehrer in schwerwiegender Weise gegen die Grundsätze der Religionsgemeinschaft verstößt.
Der Staat seinerseits regelt den schulisch-organisatorischen Rahmen des Religionsunterrichts (Stundenplan, Räumlichkeiten etc.) im Rahmen der allgemeinen Schulaufsicht.
Mehr zum Thema in kirchensite.de:
Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.), Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996 | Foto: Michael Bönte
Juli 2006
Jugendkirchen im Bistum
Als erste Jugendkirche im Bistum Münster wurde am 7. Dezember 2002 die Jugendkirche "effata!" in Münster eröffnet.
Neues Seelsorgekonzept
Im Bistum Münster wird derzeit ein neuer Diözesanpastoralplan erstellt. Er soll Schwerpunkte der Seelsorge benennen. Ein erster Entwurf steht zum Herunterladen bereit.
Reden über Gott und Welt
Am Mittwoch (15.02.2012) ist aus organisatorischen Gründen kein Gesprächspartner aus dem Haus der Seelsorge im Chat.
Altbischof Kamphaus 80 Jahre
Als "Widersacher Roms", als frommer oder gar einsamer "Rebell" hat sich Franz Kamphaus nie gefühlt.
Dossier Familie
Bei allen Schwierigkeiten der heutigen Zeit: Ehe und Familie sind keine Auslaufmodelle. Kirche macht sich an vielen Stellen dafür stark, ihre Rahmenbedingungen zu verbessern.
Kirchenmusik-Tagung
Mit der Zukunft der Kirchenmusik beschäftigte sich eine Fachtagung für Organisten und Chorleiter aus dem ganzen Bistum.
Neue Kirche in Schillig
Es ist kein Zufall, dass in einer Zeit von Kirchenschließungen genau hier eine neue Kirche entstanden ist: Der Neubau von St. Marien in Schillig an der Nordseeküste.
Beratung und Information
Das Bistum Münster bietet mit der Fachstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen ein Angebot für Hilfesuchende.
Kirche von A bis Z
Vergänglichkeit allen Lebens: "Bedenke, Mensch, dass Du Staub bist und wieder zum Staube zurückkehrst."
Service für Sie
Spruch des Tages
Reden, Fragen, Antworten finden
im "
Haus der Seelsorge" hat man ein offenes Ohr für Sie
Seelsorger im Februar:
Diakon Werner Fusenig
Seelsorger/-innen
Heiligenlexikon in "kirchensite.de"
im
Heiligenkalender können Sie nach Monaten blättern. Oder wählen Sie hier nach Buchstaben aus:
Kontakt
kirchensite-Redaktion:
redaktion
kirchensite.de
Lebenshilfe+Seelsorge:
Werner Fusenig
fusenig
kirchensite.de
Technik:
technik
dialogverlag.de








Newsticker für Ihr Web