
- Zu den besonderen Amtspflichten des Pfarrers gehört die Spendung der Sakramente, wie etwa die Eucharistie.
Leiter der Pfarrei
Pfarrer
Das Sakrament der Weihe ist in der römisch-katholischen Kirche in drei Stufungen gegliedert: die Diakonen-, die Priester- und die Bischofsweihe. Die Priesteramtskandidaten haben sich in einem (mindestens) fünfjährigen Philosophie- und Theologiestudium, durch ein "Gemeindejahr", eine vertiefende Ausbildung im Priesterseminar sowie als Diakone in einer Gemeinde des Bistums auf die Priesterweihe vorbereitet.
Der Pfarrer ist der Leiter einer Pfarrei, das heißt einer bestimmten Gemeinschaft von Gläubigen. Er wird dafür vom Bischof beauftragt. Der Pfarrer hat die Aufgabe, die Angehörigen der Pfarrei seelsorglich zu betreuen: Er verkündet das Wort Gottes gemäß der Heiligen Schrift und in der Tradition der Kirche. Zu den besonderen Amtspflichten des Pfarrers gehört die Spendung der Sakramente Taufe, Buße, Eucharistie und Krankensalbung sowie in Ausnahmefällen der Firmung.
Er ist außerdem zuständig für die Eheschließung von Brautleuten, die in seiner Pfarrei wohnen. In der Glaubensweitergabe (etwa in der Vorbereitung auf die Spendung von Sakramenten), der Unterstützung von kirchlichen Gemeinschaften und Vereinen auch im sozialen Bereich sowie in persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen liegen weitere Aufgabenfelder des Pfarrers.
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Text: Norbert Göckener | Foto: Michael Bönte
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