
- Erst wenn weißer Rauch aus dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle aufsteigt, haben die Kardinäle abschließend gewählt.
Bis zu 120 Wahlmänner
Papstwahl
Nach dem Tod eines Papstes beruft der Dekan des Kardinalskollegiums das Konklave ein, die Versammlung der zur Papstwahl berechtigten Kardinäle. Es umfaßt höchstens 120 Wahlmänner. Die über 80-jährigen Kardinäle sind damit nicht zur Abstimmung zugelassen. Zwischen dem 15. und dem 20. Tag nach dem Tod des Papstes finden sich die Kardinäle im Vatikan ein.
Nach den von Papst Johannes Paul ll. am 23. Februar 1996 erlassenen Richtlinien "Über die Wahl des Papstes von Rom" wurden zwei ohnehin kaum genutzte Verfahren ersatzlos gestrichen: die Entscheidung per einstimmiger Akklamation oder durch ausgesuchte Wahlmänner. Künftig gibt es nur noch die Wahl per Stimmzettel mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
Für drei Tage werden vormittags und nachmittags jeweils zwei Wahlgänge vorgesehen. Ist bis dahin keine Entscheidung getroffen, wird ein Tag Pause eingeschoben. Es folgen weitere sieben Wahlgänge. Ist auch dann noch kein Papst gewählt, wird wiederum einen Tag pausiert; das gleiche wiederholt sich noch einmal.
Ist dann, nach dreißig Wahlgängen, immer noch keine Entscheidung getroffen, muß eine Grundsatzdiskussion über das weitere Vorgehen eingeleitet werden. Falls mehrheitlicher Konsens besteht, kann die weitere Wahl mittels absoluter Mehrheit erfolgen, notfalls ist auch eine Stichwahl möglich. Ist ein Kardinal gewählt, wird er gefragt, ob er die Wahl annimmt und welchen Namen er wählt. Dann teilt der Kardinal-Protodiakon den auf dem Petersplatz wartenden Menschen den Namen des neuen Papstes mit, der dann seinen ersten Segen "urbi et orbi" erteilt.
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Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.), Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996, Oktober 2003 | Foto:
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