
- Einzelne Gemeindemitglieder bitten darum, Gottesdienste in bestimmten Anliegen zu feiern.
Messfeier in einem bestimmten Anliegen
Messstipendium
Der Geldbetrag, der dem Priester gegeben wird, damit er die heilige Messe in einem bestimmten Anliegen (um Gesundheit, für den Frieden, für Verstorbene) feiert, wird Messstipendium genannt. Seine Höhe wird von der jeweiligen Bischofskonferenz (Deutsche Bischofskonferenz) festgesetzt.
In den meisten Ländern dient das Messstipendium als Beitrag zum Unterhalt des Priesters und ist oft seine einzige feste Einnahme. Der Tarif liegt deshalb auch bedeutend höher als in Deutschland. Bei mehrmaliger Messfeier am Tag darf der Priester nur ein Stipendium für sich behalten, die anderen werden für allgemeine Ausgaben der Diözese verwendet.
Wünscht der Auftraggeber eine besondere Messfeier (gesungenes Amt, Totenmesse) kann der Betrag höher sein, womit dann auch die Ausgaben für Organist, Mesner und Ministranten abgedeckt werden.
Entwickelt haben sich die Messstipendien aus den Gaben, die die Gläubigen während der Messe für den Unterhalt des Priesters und die materiellen Bedürfnisse der Kirche zum Altar gebracht haben.
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Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996 | Foto: Michael Bönte
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