
- Leuchter tragen Messdiener vor allem bei besonders festlichen Eucharistiefeiern.
Laien übernehmen Dienste am Altar
Messdiener
Messdiener oder auch Ministranten sind in der Regel Kinder und Jugendliche, die dem Priester bei Gottesdiensten zur Hand gehen. Bis ins 20. Jahrhundert durften sich laut Kirchenrecht im Altarraum nur geweihte Männer aufhalten. Bei den Messdienern sollte es sich daher ausschließlich um Männer mit zumindest niederen Weihen handeln. Frauen waren nach dem Kirchlichen Gesetzbuch von 1917 von diesen Diensten ausgeschlossen.
Erst die Liturgische Bewegung in den 20er Jahren leitete eine Reform ein. Der Dienst ungeweihter Laien am Altar wurde nach und nach auch offiziell akzeptiert. Das Zweite Vatikanische Konzil bestätigte schließlich, dass Laien aufgrund von Taufe und Firmung einen "wahrhaftig liturgischen Dienst" am Altar leisten können. Ob damit auch Frauen gemeint waren, blieb offen. Während sie nach dem Konzil als Kommunionhelferinnen zugelassen wurden, blieb ihnen das Amt der Messdienerin verschlossen.
Auch das Kirchenrecht von 1983 schuf keine endgültige Klarheit. In vielen Gemeinden setzte sich die Gewohnheit durch, Mädchen als Messdienerinnen zuzulassen. Erst 1994 gab der Vatikan offiziell die Erlaubnis zum Altardienst von Mädchen. Dabei wird dem einzelnen Bischof freigestellt, ob er in seiner Diözese Messdienerinnen zulässt oder nicht. Deutschlandweit gibt es etwa 400.000 Messdiener.
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Quelle: Dorn, Anton Magnus, Eberts, Gerhard (Hrsg.):
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996, als | Foto: Michael Bönte
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