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24.05.2012
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Vatikan
In den gut bewachten Gebäuden des Vatikans befinden sich die Räume der Kurie.

Gesamtheit der vatikanischen Behörden

Kurie

Nach der ältesten Einteilungsform der römischen Bürgerschaft, die Kurie (lat. curia) genannt wurde, erhielt seit dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der kirchlichen Behörden, durch die der Papst die Kirche leitet, den Namen Römische Kurie.

Zur Römischen Kurie gehören seit der Kurienreform 1988 das Staatssekretariat, die Kongregationen und die Gerichtshöfe.

Das Staatssekretariat, geleitet vom Kardinalstaatssekretär nimmt innerhalb aller übrigen Behörden der Kurie eine Vorrangstellung ein. Bei ihm laufen alle Fäden der Weltkirche zusammen. Daneben gibt es den Rat für öffentliche Angelegenheiten der Kirche, in deren Zuständigkeit die politischen Fragen gehören.

Die neun Kurienkongregationen sind oberste Verwaltungsorgane mit einem je eigenen Aufgabenkreis. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich für gewöhnlich auf die Gesamtkirche.

Die drei Gerichtshöfe Apostolische Signatur (oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht, u. a. zuständig für die richtige Anwendung des kirchlichen Rechts), Rota Romana, (u. a. als letzte Instanz für Eheannulierung) und Apostolische Pönitentiarie (für Gewissensangelegenheiten) sind Einrichtungen, durch die der Papst sein Amt als oberster Richter der Kirche ausübt.

eitere Kurieninstitutionen sind die Sekretariate (etwa das Sekretariat für die Einheit der Christen), die Räte und die Ämter.

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Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.), Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996 |Foto: Michael Bönte
Oktober 2003

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