Klärung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche
Konkordat
Ein Konkordat ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und einem Staat. Dabei geht es neben der Regelung der Beziehungen zwischen dem Vatikan und dem betreffenden Staat (Austausch von Botschaftern, Einrichtung einer Nuntiatur) vor allem um die Klärung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche innerhalb des Landes.
Ziel ist es, im Interesse beider Parteien das Zusammenleben zwischen Staat und Kirche rechtlich so zu ordnen, dass unter Wahrung der jeweiligen Eigenständigkeit eine möglichst fruchtbare Zusammenarbeit zum Wohle der beiden Seiten anvertrauten Menschen ermöglicht wird.
Typische Fragen, die in Konkordaten behandelt werden, sind: schulischer Religionsunterricht, Einrichtung von theologischen Fakultäten, Einzug der Kirchensteuer, Militär- und Anstaltsseelsorge. In Deutschland gelten neben dem Reichskonkordat von 1933 zahlreiche Länderkonkordate, die immer wieder ergänzt oder neugefasst worden sind.
Mehr zum Thema in kirchensite.de:
Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996
September 2003
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