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24.05.2012
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Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist in Deutschland eine gesetzlich festgelegte Abgabe.

Finanzieller Beitrag der Mitglieder

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder; sie sind zum Zahlen von Steuern verpflichtet, um die vielfältigen Aufgaben und finanziellen Lasten der Kirche mitzutragen.

Die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer, der wichtigsten Quelle der Kirchenfinanzen, bilden die in das Grundgesetz von 1949 unverändert übernommenen staatskirchen-rechtlichen Artikel der Weimarer Verfassung. Darin wird den Kirchen unter anderem garantiert, aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten nach landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. Der neunprozentige (in Bayern acht Prozent, zuzüglich Kirchengeld) Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben.

Der Staat erhält für diesen Dienst drei Prozent des Steueraufkommens. Für die Überwachung der Verteilung der Kirchensteuern und die Beschlussfassung über den Haushalt ist der jeweilige diözesane Kirchensteuerrat zuständig.

Mehr zum Thema in kirchensite.de:

  1. Öffnet internen Link im aktuellen FensterKirche von A bis Z: Kirchenmitgliedschaft
  2. Öffnet internen Link im aktuellen FensterBistumshandbuch: Kirchensteuerrat
  3. Öffnet internen Link im aktuellen FensterÜbersicht: Finanzen

Quelle: Anton Magnus Dorrn, Gerhard Eberts:
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996 | Foto: Norbert Göckener
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