
- Die vier Kirchenväter Hieronymus, Augustinus von Hippo, Papst Gregor I. und Ambrosius von Mailand (v.l.).
Titel für herausragende Theologen
Kirchenlehrer
Bedeutenden Theologen kann von der katholischen Kirche der Titel Kirchenlehrer (lat. doctores ecclesiae) verliehen werden. Sie müssen sich durch Heiligkeit des Lebens, Rechtgläubigkeit und herausragende Lehre auszeichnen. Die Kirche erkennt mit der Verleihung des Titels das Wirken des oder der Heiligen für das Verständnis des Glaubens an. Die speziellen Kriterien für die Ernennung hat Papst Benedikt XIV. im 18. Jahrhundert festgelegt.
Zu den ersten Kirchenlehrern in der westlichen Kirche - die auch Kirchenväter genannt werden - zählen Augustinus von Hippo, Ambrosius von Mailand, Papst Gregor I. und Hieronymus. Papst Bonifatius VIII. ernannte sie im Jahr 1295 zu Kirchenlehrern. Im 16. Jahrhundert erklärte Papst Pius V. Thomas von Aquin, Athanasius und die vier im Osten verehrten ökumenischen Lehrer (Johannes Chrysostomos, Basilius von Caesarea, Gregor von Nazianz und Athanasius von Alexandria) zu Kirchenlehrern. Die weiteren Ernennungen wurden von einzelnen Nationen, Orden und durch theologische Schulen beeinflusst.
In den 1970er Jahren räumte die katholische Kirche den weiblichen Heiligen einen größeren Stellenwert ein. So wurden Teresa von Avila, Katharina von Siena und 1997 auch Therese von Lisieux zu Kirchenlehrerinnen erhoben. Inzwischen bezeichnet die katholische Kirche 33 Heilige als Kirchenlehrer; 30 Männer und drei Frauen.
Der Titel wird erst verliehen, nachdem die Heiligsprechungskongregation die Schriften des Heiligen sorgfältig geprüft hat. Dann kann der Papst diesen Vorgang genehmigen und den Titel verleihen.
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Text: Georg Thomas | Foto: Norbert Göckener
14.07.2010
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