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24.05.2012
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Kirchenasyl
Die Kirchen sehen im so genannten Kirchenasyl eine Gewissensentscheidung der einzelnen Gemeinden.

Lange Tradition - aber gesetzeswidrig

Kirchenasyl

Bereits aus vorchristlicher Zeit, doch vor allem in der Bibel gibt es Hinweise auf Asylpraktiken. Asyl ist demnach ein Ort, der Menschen Schutz vor Verfolgung bietet, ursprünglich vor allem vor Blutrache und Sippenfehde. Als Asylorte galten Tempel, heilige Bezirke, Kult- und Grabstätten sowie Götterstatuen.

Hintergrund war neben der Vorstellung von der Heiligkeit religiöser Stätten auch die Beistandspflicht der Priester. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Offizielle Anerkennung erhielt das kirchliche Asylrecht durch die römische Gesetzgebung im fünften Jahrhundert. Der Bruch des Asylrechts wurde mit der Todesstrafe geahndet.

Seit dem Hochmittelalter gab es klare Bestimmungen im Kirchenrecht, die auch ein Asylrecht für Juden, Ungläubige und Häretiker einräumten. Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor das Kirchenasyl an Bedeutung und wurde im 18. und 19. Jahrhundert in den meisten europäischen Ländern abgeschafft.

Wer  heute in der Bundesrepublik Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen das Gesetz. Die örtlichen Behörden können Flüchtlinge aus Gemeinderäumen und Kirchen holen lassen, haben dies aber bislang so gut wie nie getan.

Nach Angabe der ökumenischen Arbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" wurden zwischen 1985 und 1995 knapp 2.000 Menschen durch das Kirchenasyl vor der Abschiebung bewahrt; für rund 80 Prozent von ihnen sei der Aufenthalt in Deutschland legalisiert worden.

Die Kirchen wehren sich gegen überzogene Auslegungen des Begriffs "Kirchenasyl". Sie wollen diese Praxis als Gewissensentscheidung der einzelnen Gemeinden verstanden wissen, die sie nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten treffen und für die sie die Verantwortung übernehmen müssen.

Mehr zum Thema in kirchensite.de:

  1. Öffnet externen Link in neuem FensterGeduldete Flüchtlinge: Situation im Bistum Münster (16.11.2006)
  2. Öffnet externen Link in neuem FensterInterview: "Wir sind in der Pflicht, zu handeln" (25.10.2006)
  3. Öffnet externen Link in neuem FensterEin Recht auf Kirchenasyl gibt es nicht (25.10.2006)
  4. Öffnet internen Link im aktuellen FensterKirche von A bis Z: Kirchenrecht

Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996 | Foto: Öffnet externen Link in neuem FensterKNA
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