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24.05.2012
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Kirche
Die Pfarrkirche ist der Mittelpunkt der Gemeinde.

Gemeinschaft von Gläubigen

Gemeinde (Pfarrei)

Die Pfarrei (lat. parochia, aus griech. para = bei und oikän = wohnen, also beieinander wohnen) ist eine fest umschriebene, auf Dauer eingerichtete Gemeinschaft von Gläubigen innerhalb eines Bistums, deren Seelsorge einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten (lat. pastor) unter der Autorität des Bischofs übertragen ist. Allein der Diözesanbischof kann nach Anhörung des Priesterrats eine Pfarrei errichten, verändern oder aufheben.

In der Regel ist die Pfarrei territorial abgegrenzt, so dass alle Gläubigen, die im Pfarreigebiet Wohnsitz haben, Angehörige dieser Pfarrei sind. Es können auch Personalpfarreien für bestimmte Riten, Sprachgruppen, Nationalitäten, Berufsgruppen usw. errichtet werden. Hierzu gehören insbesondere die Militärpfarreien.

In jeder Pfarrei soll es einen Pfarrgemeinderat geben, der zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Geistlichen und Mitarbeitern für das Leben und Wirken der Gemeinde sorgt. Für die Verwaltung des Kirchenvermögens ist der Kirchenvorstand zuständig, der Entscheidungs- und Vertretungsrecht hat.

Mit der Charakterisierung der Kirche als Volk Gottes und der Betonung des gemeinsamen Priestertums aller Gläubigen haben das Zweite Vatikanische Konzil und die Würzburger Synode alle Gläubigen dazu ermuntert, am Schicksal und Leben der Pfarrei teilzunehmen.

Die Zielvorstellung heißt: "Aus einer Gemeinde, die sich seelsorglich versorgen lässt, muss eine Gemeinde werden, die ihr Leben im gemeinsamen Dienst aller und in unübertragbarer Eigenverantwortung jedes einzelnen gestaltet" (Würzburger Synode).

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Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996 | Foto: Michael Bönte
Januar 2009

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