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10.02.2012
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Bei einer Bestattung wird der Sarg des Verstorbenen in das Grab hinabgelassen.
Bei einer Bestattung wird der Sarg des Verstorbenen in das Grab hinabgelassen.

Feier der Gemeinschaft über den Tod hinaus

Bestattung

Auf ein kirchliches Begräbnis hat jeder Getaufte und nicht freiwillig aus der Kirche Ausgetretene einen Anspruch. Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.

Geleitet wird ein kirchliches Begräbnis von einem Priester oder Diakon. Der Bischof kann auch Pastoralreferenten mit der Leitung von Begräbnisfeiern beauftragen. Die Kirche hat einen eigenen Ritus hierfür entwickelt. Die wesentlichen Inhalte sind: Gebet, Lesung, Ansprache, Einsegnung des Toten und des Grabes. Nach Möglichkeit soll eine Eucharistiefeier vorausgehen oder folgen. Diese Messe bei der Beerdigung wird Requiem genannt.

Nach dem Kirchenrecht ist das kirchliche Begräbnis denjenigen zu verweigern, die sich von der Kirche und ihrem Glaubensverständnis offenkundig losgesagt haben, ebenso denjenigen, die sich für die Feuerbestattung aus Gründen entschieden haben, die der christlichen Glaubenslehre entgegengesetzt sind.

Demjenigen, der in seiner persönlichen Lebensführung in einem schwerwiegenden Widerspruch zur kirchlichen Glaubenslehre gestanden hat, ist das kirchliche Begräbnis nur dann zu verweigern, wenn andernfalls ein öffentliches Ärgernis entstünde.

Die Frage, ob in begründeten Einzelfällen aus der Kirche Ausgetretene kirchlich bestattet werden können, ist differenziert und jeweils konkret zu beantworten. In allen Zweifelsfällen ist der Ortsbischof zu befragen.

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Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996 | Foto: Michael Bönte

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